Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsvertrag in Münster

Arbeitsvertrag – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Münster

Sie haben gerade die Zusage für einen neuen Job erhalten und freuen sich schon darauf, für ihren neuen Arbeitgeber zu arbeiten? Doch bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben, möchten Sie diesen gerne von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Denn es gibt einige Passagen und Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, die Sie nicht ganz verstehen. Wenden Sie sich in diesem Fall vor der Vertragsunterzeichnung besser an einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte und lassen Sie sich umfassend zum Thema Arbeitsvertrag beraten.

Deshalb sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen

Arbeitsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Im Hinblick auf das Verfassen eines Arbeitsvertrages gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass der Vertragsinhalt grundsätzlich frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden kann. In vielen Fällen wird die Vertragsfreiheit jedoch durch zwingende gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge oder richterliche Rechtsprechung eingeschränkt.

Sowohl aus der Perspektive eines Arbeitgebers, als auch aus der Perspektive eines Arbeitnehmers macht die Überprüfung des Arbeitsvertrages durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus den unterschiedlichsten Gründen, Sinn.

Der Arbeitgeber kann durch die Überprüfung sicher stellen, dass der dem Arbeitnehmer vorgelegte Arbeitsvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt und dadurch in Teilen oder zu Gänze ungültig wird.

Für Arbeitnehmer ist die Überprüfung des Arbeitsvertrages durch einen Rechtsanwalt ebenfalls sinnvoll. Denn für einen rechtlichen Laien ist es schwer zu durchschauen, welche Bedeutungen sich hinter den einzelnen Klauseln des Arbeitsvertrages verbergen. Zudem geht der Arbeitnehmer ein großes Risiko damit ein, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, den er nicht zur Gänze versteht. Denn es können sich in ihm durchaus Vertragsklauseln finden, die für den Arbeitnehmer von Nachteil sind.

Gehen Sie daher vor dem Antritt einer neuen Stelle auf Nummer sicher und lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster überprüfen.

Welchen Inhalt sollte ein Arbeitsvertrag haben?

Aufgrund der Vertragsfreiheit können die Vertragspartner frei darüber entscheiden, welchen Inhalt der Arbeitsvertrag haben soll. Theoretisch könnte ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, allerdings müssten in diesem Fall die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich festgehalten werden. So will es das Nachweisgesetz.

Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhin für Sie ausführen kann, sollte ein Arbeitsvertrag unbedingt folgende Punkte beinhalten.

  • Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine eventuelle Befristung
  • Stellenbezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Informationen zur Vergütung und der Zusammensetzung des Entgelts
  • Absprachen zur Probezeit
  • Umfang des Urlaubsanspruchs und Regelungen im Hinblick zur Vergütung von Überstunden
  • dürfen Nebentätigkeiten ausgeübt werden
  • wenn gewünscht: Geheimhaltungs- oder Konkurrenzklauseln
  • Sonderzahlungen und sonstige Vereinbarungen
  • salvatorische Klausel
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Wie sieht die inhaltliche Überprüfung des Arbeitsvertrags aus?

Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster wird bei der inhaltlichen Überprüfung des Arbeitsvertrags alle Aspekte und typischen Fallgruben des Vertrages genau begutachten. Besonders all die Vertragsklauseln, die Sie als Arbeitnehmer benachteiligen könnten, hat Ihr Rechtsanwalt dabei im Auge. Gleiches gilt natürlich für unzulässige Vertragsklauseln.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird in Ihrem Sinne darauf achten, dass keine Vorschriften des Arbeitsschutzes verletzt werden oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen.

Vertragsklausen, die sich in vielen Arbeitsverträgen finden sind die sogenannten Ausschlussklauseln. Solch eine Ausschlussklausel regelt, dass alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag herleiten, nach einer bestimmten Zeit verfallen, wenn sie nicht vom Arbeitnehmer eingefordert werden. Da diese Ausschlussklauseln für Arbeitnehmer durchaus Nachteile mit sich bringen können, wird Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht diese Klauseln genau unter die Lupe nehmen.

Weitere Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder einzelnen Klauseln können Sie Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte stellen.

Was bedeutet eine Befristung des Arbeitsvertrages?

Sie haben Ihren Arbeitsvertrag durchgelesen und festgestellt, dass dieser eine Befristung vorsieht. In diesem Fall endet Ihr Arbeitsverhältnis ganz automatisch zu einem bestimmten Datum. Eine Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nicht notwendig. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen erklären, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses sich aus verschiedenen Formulierungen ergeben kann.

So ist ein Arbeitsverhältnis beispielsweise dadurch befristet, dass ein konkretes Datum im Vertrag festgeschrieben ist, welches das Ende des Arbeitsverhältnisses markiert. Ein anderer Weg, um ein Arbeitsverhältnis zu befristen ist, dass dieses lediglich auf die Erreichung eines bestimmten Ziels ausgerichtet ist. Wurde das zuvor im Arbeitsvertrag festgehaltene Ziel erreicht, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Diese Art von Arbeitsverträgen findet man hauptsächlich in der Projektarbeit.

Arbeitsverträge auf dem Gebiet der Projektarbeit müssen, damit sie einer Inhaltskontrolle durch einen Rechtsanwalt standhalten können, das Projekt und dessen Zielsetzung so detailliert wie möglich beschreiben.

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht noch eine weitere Unterscheidung näherbringen. Und zwar die zwischen befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund und Arbeitsverträgen, deren Befristung keinen Sachgrund hat.

Als Beispiel für eine Befristung mit Sachgrund wäre die Schwangerschaftsvertretung zu nennen. Liegt ein Arbeitsvertrag mit Sachgrund Befristung vor, dann kann dieser immer wieder verlängert werden. Ist im Rahmen der Befristung kein Sachgrund im Vertrag angegeben, kann dieser Arbeitsvertrag noch maximal dreimal verlängert werden. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen weiterhin erläutern kann, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Befristung ohne Sachgrund insgesamt nur für die Dauer von zwei Jahren geschlossen werden.

Wichtig für Sie zu wissen ist außerdem, dass ein als befristet vorgesehenes Arbeitsverhältnis , welches die Befristung nicht schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten hat, als unbefristet geschlossen gilt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bzgl. Arbeitsvertrag weiter!

Ein neuer Job symbolisiert auch stets einen neuen Lebensabschnitt. Damit Sie die Vorzüge Ihrer neuen Arbeitsstelle auch in vollen Zügen genießen können, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Ihrer Unterschrift von einem erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster überprüfen lassen. Ihr Rechtsanwalt kann für Sie sicherstellen, dass sich keine nachteiligen oder gesetzwidrigen Vertragsklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag befinden. Zudem kann Ihr Rechtsanwalt eruieren, ob alle notwendigen Vertragsbestandteile Einzug in Ihren Arbeitsvertrag gefunden haben.

Bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber vertritt Ihr Fachanwalt bzw. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Sie bundesweit gerichtlich sowie außergerichtlich und beantwortet Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle offenen Fragen zum Thema Arbeitsvertrag. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem neuen Job keine bösen Überraschungen erwarten.