Rechtsanwalt & Fachanwalt für Ehevertrag in Münster

Ehevertrag – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Münster

Sie möchten sich in naher Zukunft verheiraten und planen Ihre Hochzeit schon voller Vorfreude? Das Thema Ehevertrag ist Ihnen zwar schon das ein oder andere Mal durch den Kopf gegangen, doch aus Angst vor der Reaktion Ihres zukünftigen Ehegatten haben Sie es nicht weiterverfolgt? Dann kann es sinnvoll sein, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Partner einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, der Ihnen die Funktion sowie die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages näherbringt.

Zudem kann Ihr Rechtsanwalt für Sie überprüfen, ob in Ihrem persönlichen Fall ein Ehevertrag sinnvoll sein kann, um die Wahrung Ihrer Interessen und die Interessen Ihres Partners auch zukünftig sicherstellen zu können.

Wann schließt man am besten einen Ehevertrag ab?

Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch genauer erläutern wird, kann ein Ehevertrag sowohl vor der Eheschließung, als auch noch während einer bestehenden Ehe aufgesetzt werden.

Der Ehevertrag gibt Ihnen und Ihrem Partner die Möglichkeit, Ihr Vermögen im Falle einer Scheidung bestmöglich zu schützen und das Risiko dafür, dass Sie sich nach einer Trennung über Unterhalt, die Vermögensaufteilung oder das Sorgerecht erbittert streiten, zu reduzieren.

Gemeinsam mit Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt der Kanzlei Rechtsanwälte JGG aus Münster können Sie die einzelnen Modalitäten eines Ehevertrages ganz in Ruhe besprechen und Ihre persönlichen Vorstellungen mit einbringen. Anschließend muss der Ehevertrag dann noch von einem Notar zur Entfaltung seiner Rechtswirkung beurkundet werden.

Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag abschließe?

Entscheiden Sie sich dafür, keinen Ehevertrag aufzusetzen, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sollten Sie sich in dieser Konstellation scheiden lassen, wird das Vermögen nach den Regelungen des Zugewinnausgleichs unter Ihnen und Ihrem Ex-Partner aufgeteilt.

Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht kann in Ihnen in einem Beratungsgespräch genauer erläutern, was das für Sie persönlich bedeutet. Zunächst wird ermittelt, wie sich der Vermögenszuwachs der einzelnen Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Weiterhin wird Ihr Rechtsanwalt ausführen, dass der Ehepartner, welcher den größeren Vermögenszuwachs zu verzeichnen hat, dem anderen einen finanziellen Ausgleich für diesen zahlen muss. Dieser finanzielle Ausgleich wird als Zugewinnausgleich bezeichnet.

Daneben können ohne einen Ehevertrag noch verschiedene Unterhaltsansprüche sowie ein Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung anstehen. Tiefergehende Details kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aus Münster mitteilen.

Wer sollte unbedingt einen Ehevertrag abschließen?

Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen persönlich erläutern kann, ist besonders für Paare, die über ein signifikant unterschiedlich hohes Einkommen verfügen, der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll. Daneben kann ein Ehevertrag sich auch günstig auswirken, wenn Sie und Ihr Partner beide gut verdienen und zusätzlich keine Kinder haben. Ebenfalls für Ehepaare mit unterschiedlichen Nationalitäten sowie für Eheleute im fortgeschrittenen Alter, die schon früher einmal verheiratet waren und bereits Kinder haben, kann das Aufsetzen eines Ehevertrages vorteilhaft sein. Das wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt bestätigen.

Des Weiteren können Frauen, die sich während der Ehe für längere Zeitspannen mit der Kindererziehung beschäftigt haben und dadurch über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig waren, von einem Ehevertrag profitieren. Viele Ehepaare entscheiden sich dafür, den „schwächeren“ Ehepartner für den Fall einer Scheidung finanziell abzusichern. Ob diese Absicherung auch für Sie interessant ist, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aus Münster herausfinden.

Idealerweise besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht und entscheiden anschließend, ob Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden möchten.

Was kann in einem Ehevertrag alles geregelt werden?

Alle Angelegenheiten, die Ihnen und Ihrem Partner wichtig sind, können grundsätzlich mit in den Ehevertrag aufgenommen werden. Sie erläutern Ihrem Rechtsanwalt einfach, welche Punkte im Hinblick auf Ihre Ehe und eine eventuelle Scheidung Sie gerne vertraglich regeln würden und Ihr Fachanwalt für Familienrecht wird diese Punkte für Sie in eine rechtlich korrekte Form bringen.

Gängige Regelungsinhalte von Eheverträgen sind unter anderem die Vereinbarung eines vom gesetzlichen Güterstand abweichenden Güterstandes, Regelungen in Bezug auf Unterhaltsansprüche, Fragen des Sorgerechts oder Umgangsrechts oder Regelungen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Um weiteres etwaiges Konfliktpotenzial für den Fall einer Scheidung zu reduzieren, können Sie auch Vereinbarungen in Bezug auf eine Aufteilung des Hausrats mit in den Ehevertrag aufnehmen lassen.

Alles weitere zur Frage, welche Regelungsinhalte für Ihren Ehevertrag sinnvoll sind, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.

Was ist der Unterschied zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung unterscheiden sich bezüglich des Zeitpunktes, zu welchem sie aufgesetzt werden können. Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht hat Ihnen sicher bereits mitgeteilt, dass ein Ehevertrag vor und während einer bestehenden Ehe geschlossen werden kann. Im Unterschied dazu kommt eine Scheidungsfolgenvereinbarung dann in Betracht, wenn sich einer oder gar beide Partner bereits zur Scheidung entschlossen haben.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung soll für einen einfacheren und vor allen Dingen konfliktfreieren Ablauf des Scheidungsverfahrens sorgen. Zum Regelungsinhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung kann Ihnen  Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht erklären, dass dieser grundsätzlich der Gleiche sein kann wie im Ehevertrag. Selbstverständlich ist es einfacher, in „guten Zeiten“ einvernehmliche Lösungen für den Fall einer Scheidung zu finden als im Angesicht einer solchen Beendigung der Ehe. Dennoch kann es sinnvoll sein eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, um den Stress und die psychischen Belastungen während des Scheidungsverfahrens so gering wie möglich zu halten. Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie Ihrem Rechtsanwalt persönlich stellen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen zu dem Thema Ehevertrag weiter!

Sollten Sie in naher Zukunft eine Hochzeit planen oder zwar schon einige Zeit verheiratet sein, aber sich dennoch für das Thema Ehevertrag interessieren, dann sind Sie bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte gut aufgehoben. Denn Ihr Rechtsanwalt kann Sie nicht nur umfassend über die Themen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung informieren, sondern für Sie auch Ihre Wünsche hinsichtlich des Inhalts des Ehevertrages zu Papier bringen. Zudem überprüft Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht gerne für Sie, welche Regelungsinhalte in Ihrem ganz persönlichen Fall in den Ehevertrag mit aufgenommen werden sollten.

Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte und sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie und Ihr Ehepartner bzw. Verlobter Ihre Ehe irgendwann einmal beenden möchten. Denn auch wenn Sie derzeit alles durch die rosarote Brille sehen, kann es nicht schaden, sich auf alle Eventualitäten auch in rechtlicher Hinsicht vorzubereiten.