Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sorgerecht in Münster

Sorgerecht – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Münster

Das Sorgerecht stellt ein wichtiges Teilgebiet des Familienrechts dar und Streitigkeiten in diesem Bereich sollten stets mit größter Sorgfalt und viel Fingerspitzengefühl gehandhabt werden. Denn schließlich sind bei Sorgerechtsstreitigkeiten stets die Kinder die Leidtragenden. Daher sollten im Idealfall Sorgerechtsvereinbarungen getroffen werden, die das Wohle des Kindes im Mittelpunkt haben. Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht kann Sie bei allen Fragestellungen rund um das Thema Sorgerecht beraten und Sie außerdem dabei unterstützen, eine einvernehmliche Sorgerechtsvereinbarung mit Ihrem Ex-Partner zu erarbeiten.

Was versteht man unter Sorgerecht?

Zunächst wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster erläutern, was der Sorgerecht Begriff genau bedeutet und was er konkret beinhaltet. Unter Sorgerecht bzw. dem „Recht der elterlichen Sorge“ versteht man die Pflicht und das Recht der Eltern, die Sorge für ein minderjähriges Kind zu übernehmen, Bestimmungen hinsichtlich seines Aufenthaltes zu treffen, sein Vermögen zu verwalten, es gesetzlich zu vertreten sowie ganz allgemein für sein persönliches Wohl zu sorgen.

Gegliedert ist das Sorgerecht in die Teilbereiche der Personensorge und der Vermögenssorge. Wer sorgeberechtigt ist, kann also alle essentiellen Entscheidungen im Leben seines noch minderjährigen Kindes bestimmen bzw. mitbestimmen. Durch die elterliche Sorge können Eltern das Leben und die Zukunft ihrer Kinder aktiv mitgestalten.

Mehr zum Thema Sorgerecht erfahren Sie bei Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht.

Wann besteht das gemeinsame Sorgerecht?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht Ihnen gerne erläutert, steht verheirateten Paaren mit Kindern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen diese weiterhin gemeinsam die elterliche Sorge für ihren Nachwuchs übernehmen. Dies entspricht in den meisten Fällen auch dem Kindeswohl. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch aufzeigt, ist die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Trennung oder Scheidung in Deutschland der Regelfall. Unabhängig davon, bei welchem Elternteil sich das Kind größtenteils aufhält, sollen beide Elternteile zum Wohle des Kindes gemeinsam die Erziehung handhaben.

Doch leider gibt es auch familiäre Konstellationen oder massive Streitigkeiten der Eltern, welche die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erschweren oder gar unmöglich machen. Können Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht hinsichtlich des Sorgerechts einigen, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und sich über Ihre Rechte und das weitere Vorgehen informieren.

Wann kommt das alleinige Sorgerecht in Frage?

Das alleinige Sorgerecht soll im deutschen Familienrecht die Ausnahme sein und kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. In welchen Fällen das alleinige Sorgerecht in Frage kommt, kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern.

Dreh- und Angelpunkt hinsichtlich der Bejahung der alleinigen elterlichen Sorge ist stets das Kindeswohl. Das alleinige Sorgerecht ist zumeist dann angezeigt, wenn schwerwiegende Gründe dafürsprechen, dass das Kindeswohl bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts wahrscheinlich gefährdet ist. Als schwerwiegende Gründe gelten in diesem Zusammenhang die Drogen- oder Alkoholabhängigkeit der Eltern, gewalttätiges Verhalten gegenüber dem Kind oder eine erhebliche, nicht vorübergehend auftretende psychische Erkrankung, welche den betreffenden Elternteil zu einer Gefahr für sich oder für Dritte werden lässt. Auch eine Vernachlässigung des Kindes durch mangelnde Pflege, Ernährung oder Aufsicht sowie eine Misshandlung durch ältere Geschwister oder neue Lebenspartner kann ein alleiniges Sorgerecht für den anderen Elternteil begründen.

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten bzw. Ihrem Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden soll, dann muss Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht einen diesbezüglichen Antrag beim zuständigen Gericht stellen und diesen auch umfassend begründen.

Ihr Rechtsanwalt kann Sie nicht nur dabei unterstützen das alleinige Sorgerecht zu erhalten, sondern auch einen möglichen Sorgerechtsentzug durch ihren Ex-Partner abwenden.

Was ist der Unterschied zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Neben der Unterstützung in sorgerechtlichen Streitigkeiten kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt aus Münster Sie auch beim Streitfall des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter die Arme greifen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und befasst sich mit der Frage, an welchem Ort ein minderjähriges Kind seinen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt hat. Anders ausgedrückt regelt das Aufenthaltsbestimmungsrechts also wo der Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Daneben greift das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch bei der Frage, ob das Kind einen Urlaub oder längeren Aufenthalt im Ausland machen darf. Zwar gehört das Aufenthaltsbestimmungsrechts streng genommen zum Sorgerecht, kann aber auch unabhängig von diesem ausgeübt werden.
Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht Ihnen gerne erläutert, können die Eltern also durchaus das gemeinsame Sorgerecht innehaben, sich aber dennoch über den Aufenthaltsort ihres Kindes streiten.

Bei Streitigkeiten rund um das Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht kann Ihr Rechtsanwalt Sie gerichtlich und außergerichtlich vertreten und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Sie durchsetzen, sollte dies erwünscht und rechtlich möglich sein.

Besteht Sorgerecht für nichteheliche Kinder?

Auch diese Frage kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht Ihnen bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausführlich beantworten. Hinsichtlich des Sorgerechts für nichteheliche Kinder hat der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren einige Modifikationen vorgenommen. Zwar ist es nach wie vor üblich, dass bei unverheirateten Eltern zunächst einmal die Mutter nach der Geburt das Sorgerecht für das Kind innehat, doch mittlerweile können auch Väter eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung der Kindsmutter die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.

Wie Sie diese Sorgerechtsbeantragung in der Praxis durchführen können, erfahren Sie bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aus Münster. Ihr Rechtsanwalt wird auf Ihren Wunsch hin auch alle notwendigen rechtlichen Schritte zur Erlangung des Sorgerechts für Sie in die Wege leiten.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bzgl. Sorgerecht weiter!

Regelmäßig und aktiv am Leben und der Erziehung der eigenen Kinder teilzuhaben ist für alle Eltern ein wichtiger Aspekt ihres Lebens. Damit Sie nach einer Trennung oder Scheidung nicht in Sachen Sorgerecht den Kürzeren ziehen, sollten Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt aus Ihrer Umgebung wenden. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen in Ruhe Ihre Handlungsoptionen aufzeigen und sich darum bemühen, dass Ihre Rechte in Sachen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihre minderjährigen Kinder gewahrt werden. Auch Eltern nichtehelicher Kinder sollten nicht auf die umfassende Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt verzichten, um das gemeinsame oder alternativ das alleinige Sorgerecht zu erlangen.

Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.