Abmahnung – Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter
Was ist eine Abmahnung eigentlich genau?
Wie Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch genauer erläutern kann, ist eine Abmahnung eine Erklärung des Arbeitgebers, das den Arbeitnehmer auf ein vertragswidriges Verhalten aufmerksam machen soll. Daneben soll die Abmahnung dem Arbeitnehmer deutlich machen, dass eine Wiederholung dieses pflichtwidrigen Verhaltens zu einer Kündigung führen kann. Abmahnungen vereinen also zwei Botschaften in sich. Zum einen lenkt es die Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers auf sein pflichtwidriges Verhalten und fordert zu einer Besserung auf und zum anderen stellt die Abmahnung eine Warnung dar, dass bei einer Wiederholung der angemahnten Verhaltensweise eine Kündigung folgen kann.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung machen?
Die Reaktion auf eine Abmahnung hängt primär davon ab, ob diese gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist. Fühlen Sie sich durch die Abmahnung ungerecht behandelt, dann suchen Sie einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, der sich für Sie mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzt. So kann Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Entfernung des abmahnenden Schreibens aus Ihrer Personalakte fordern und unter Umständen eine Gegendarstellung verlangen. Diese Forderungen greifen natürlich nur dann, wenn die Abmahnung tatsächlich rechtswidrig war.
Kommt Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch nicht nach, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht angestrebt werden.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, können Sie als Arbeitnehmer sich durch eine Beschwerde an den Betriebsrat wenden.
Welche gesetzlichen Regelungen greifen in Bezug auf eine Abmahnung?
Im Hinblick auf Abmahnungen gibt es keinerlei Formvorschriften. Aus Gründen der Beweisbarkeit wird Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht aber raten, eine Abmahnung in Schriftform anzufertigen.
Die Abmahnungen müssen von einem sogenannten Weisungsberechtigten ausgesprochen bzw. ausgefertigt werden. Als Weisungsberechtigte gelten neben dem Arbeitgeber auch die direkten Vorgesetzten.
Hinsichtlich des Inhalts von Abmahnungen kann Ihr Rechtsanwalt für Sie ausführen, dass die sogenannte Rügefunktion gegeben sein muss. Dem Arbeitnehmer muss also konkret vor Augen geführt werden, welches Verhalten der Arbeitgeber als Vertrags- bzw. Pflichtverletzung wahrgenommen hat. Zusätzlich muss die Abmahnung noch Informationen dazu enthalten, wo, wie und wann diese Pflichtverletzung stattgefunden haben soll.
Des Weiteren muss in Abmahnungen klar zum Ausdruck kommen, dass das beanstandete Verhalten in Zukunft unterlassen werden soll. Sehr wichtig ist außerdem, dass dem Arbeitnehmer durch das Lesen der Abmahnung zu Verstehen gegeben wird, dass eine Wiederholung des pflichtwidrigen Verhaltens eine Kündigung zur Folge haben kann.
Welche Fristen gelten für Abmahnungen?
Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster Ihnen erläutern kann, gibt es grundsätzlich keine Fristen im Hinblick auf den Ausspruch von Abmahnungen zu beachten.
Allerdings kann eine Verwirkung in Bezug auf Abmahnungen zum Tragen kommen. Das bedeutet, ist das zu beanstandende Verhalten schon eine geraume Zeit her und konnte der Arbeitnehmer auch nicht mehr mit dem Erhalt einer Abmahnung rechnen, darf auch keine mehr ausgesprochen werden.
Muss vor einer Kündigung stets abgemahnt werden?
Dieses Thema können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem persönlichen Gespräch ganz in Ruhe besprechen.
Abmahnungen können grundsätzlich als eine Art Vorstufe für eine Kündigung angesehen werden. Allerdings benötigt nicht jede Art von Kündigung zu ihrer Wirksamkeit eine Abmahnung.
Wie Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen darlegen kann, ist dies jedoch bei verhaltensbedingten Kündigungen zumeist der Fall. Damit eine verhaltensbedingte Kündigung ihre Wirksamkeit entfalten kann, muss also in der Regel zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden. Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen erläutern kann, ist eine Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung dann entbehrlich, wenn ein schwerer Vertrauensbruch stattgefunden hat oder eine schwerwiegende Störung im Bereich des betrieblichen Zusammenlebens vorliegt.
Ein Diebstahl oder das Verraten von Betriebsgeheimnissen können solch einen schweren Vertrauensbruch darstellen.
Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte, wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben und zuvor nicht abgemahnt wurden.
Das können wir bei einer Abmahnung für Sie tun!
Ein Rechtsanwalt bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zunächst einmal für Sie prüfen, ob Ihr Abmahnungsschreiben rechtswidrig war. Zu diesem Zweck prüft Ihr Rechtsanwalt nicht nur den Inhalt der Abmahnung, sondern schaut auch nach formalen Fehlern. Findet Ihr Rechtsanwalt einen Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahnung nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, kann er sich in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen. Ihr Rechtsanwalt kann für Sie fordern, dass eine Gegendarstellung in Bezug auf das abgemahnte Verhalten für Ihre Personalakte angefertigt wird!
Doch auch dann, wenn Sie zu Recht abgemahnt wurden, kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen unter Umständen noch helfen. Denn spielt das in der Abmahnung gerügte Verhalten in rechtlicher Hinsicht mittlerweile keine Rolle mehr, kann Ihr Rechtsanwalt in Ihrem Namen die Löschung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Fragen des Arbeitsrechts, können Sie sich jederzeit an Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster wenden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung weiter!
Wer ein Abmahnschreiben von seinem Arbeitgeber erhalten hat, dem fährt in der Regel erst einmal der Schock in die Knochen. Doch mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte an Ihrer Seite, müssen Sie im Angesicht eines Abmahnungsschreibens nicht direkt in Panik verfallen. Denn Ihr Rechtsanwalt prüft für Sie, ob Ihre Abmahnung tatsächlich rechtswidrig war und überlegt zusammen mit Ihnen, ob Sie gegen dieses Schreiben vorgehen möchten, unter Umständen sogar gerichtlich.
Auch die Zusammenhänge zwischen Kündigungen und Abmahnungen kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch genauer erläutern.
Schildern Sie uns bei Ihrem persönlichen Termin bei uns in der Kanzlei einfach Ihr Anliegen und wir werden versuchen, gemeinsam eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Wir vertreten Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich und beraten Sie umfassend zu den Themen Kündigungen, Abmahnungen und anderen Aspekten des Arbeitsrechts.