
Arbeitszeugnis – Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, die Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie unter Umständen über Fähigkeiten des Arbeitnehmers geben kann. Für Arbeitnehmer haben Arbeitszeugnisse zumeist eine große Bedeutung, da sie benötigt werden, um sich erfolgreich für eine neue Stelle zu bewerben. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann das berufliche Fortkommen enorm einschränken. Auch für Arbeitnehmer können Arbeitszeugnisse hilfreich sein, um sich ein besseres Bild von potentiellen Arbeitnehmern machen zu können.
Unterschieden werden das einfache sowie das qualifizierte Arbeitszeugnis voneinander.
Für weitere Fragen zu dieser Unterscheidung, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Diese Frage kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte in einem persönlichen Gespräch in Ruhe erläutern. Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende. Dieser Anspruch ist in § 109 Gewerbeordnung (GeWo) niedergeschrieben. Des Weiteren können auch Praktikanten, Volontäre, Heimarbeiter oder Handelsvertreter ein schriftliches Arbeitszeugnis verlangen.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Zeugniserteilung gilt es zu wissen, dass Arbeitszeugnisse erst dann verlangt werden dürfen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen aber erklären wird, müssen Sie selbstverständlich nicht darauf warten, dass Sie Ihren letzten Arbeitstag haben, um ein Arbeitszeugnis einzufordern. Bereits dann, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder durch eine Befristung des Arbeitsverhältnisses fest steht, dass Ihre Zeit bei diesem Arbeitgeber endet, können Sie Ihr Arbeitszeugnis anfragen.
Wie Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erfahren können, dürfen Ausbildungszeugnisse und Zwischenzeugnisse auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses eingefordert werden.
Welche Art von Arbeitszeugnis darf man verlangen?
Auch diese Frage kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch beantworten. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer die Wahl, ob Sie von Ihrem Arbeitnehmer ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchten. Nachdem Sie sich für eine der beiden Zeugnisarten entschieden haben, sollte Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch innerhalb von 2 bis 3 Wochen nachkommen und Ihnen Ihr Arbeitszeugnis zukommen lassen.
Eine interessante Information, die Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte zukommen lassen kann ist, dass der Arbeitgeber ausnahmsweise nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen muss, wenn der Arbeitnehmer lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum in seinem Unternehmen gearbeitet hat. War der Arbeitnehmer lediglich für einige Tage oder wenige Wochen bei dem Arbeitgeber beschäftigt, ist dieser noch nicht in der Lage die Leistungen des Arbeitnehmers zu beurteilen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen noch mehr zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch mitteilen.
Was ist ein sogenanntes einfaches Arbeitszeugnis?
Unter einem einfachen Zeugnis versteht man ein Arbeitszeugnis, das Auskunft über Dauer und Art der ausgeübten Tätigkeit gibt. Selbstverständlich gehören auch die Personalien der Arbeitnehmer in ein einfaches Arbeitszeugnis. Angaben über Leistung und Führung werden in einem einfachen Zeugnis nicht gemacht.
Eine weitere Bedingung, die ein einfaches Arbeitszeugnis erfüllen muss ist, dass dieses auf offiziellem Firmenbogen geschrieben werden und korrekte persönliche Angaben enthalten sollte.
Inhaltlich darf das einfache Zeugnis auch Auskunft darüber geben, ob das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers beendet wurde. Überschrift, Datum und eine Unterschrift gehören zu den korrekten Formalien eins einfachen Arbeitszeugnisses. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Münster.
Was ist ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen mitteilen wird, enthält ein qualifiziertes Zeugnis neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie dessen Ein- und Austrittdatums in und aus dem Unternehmen auch Angaben in Bezug auf die genaue Tätigkeit, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Die ausgeübte Tätigkeit sollte im qualifizierten Arbeitszeugnis so detailliert wie möglich beschrieben werden.
Neben der Ausführung der im Unternehmen ausgeführten Aufgaben sollten auch die Leistungen des jeweiligen Arbeitnehmers genau beschrieben werden. Komponenten wie die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsweise, die Arbeitsbefähigung oder eine etwaige Führungsleistung werden in der Regel thematisiert. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen erläutern kann, sollten Arbeitszeugnisse stets verständlich und wohlwollend formuliert werden.
Die Grundsätze des Wohlwollens, der Wahrheit, der Vollständigkeit und der Transparenz sollten von den Arbeitgebern beim Verfassen der Arbeitszeugnisse beachtet werden. Doppeldeutige Formulierungen oder Anspielungen auf private Angelegenheiten des Arbeitnehmers haben in einem Arbeitszeugnis nichts verloren.
Wurden die oben erwähnten Grundsätze in Ihrem Arbeitszeugnis nicht eingehalten, dann kann Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sich für Sie mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen.
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Mit dieser Frage können Sie sich natürlich auch an Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Zwischenzeugnisse können im Arbeitsrecht während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Häufig dient ein Zwischenzeugnis dem Zweck, eine Bewerbung aufzuwerten oder sich auf den Wechsel der Arbeitsstelle vorzubereiten.
Bedenken sollten Sie allerdings, dass Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, ein Zwischenzeugnis ausgestellt zu bekommen. Der Anspruch auf Erhalt eines Arbeitszeugnisses besteht nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse an diesem Erhalt besteht. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bzgl. Ihres Arbeitszeugnisses weiter!
Sie möchten gegen Ihr Arbeitszeugnis vorgehen oder warten vergeblich darauf, dass Ihnen ein Zeugnis von Ihrem Ex-Arbeitgeber ausgestellt wird? Dann kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird für Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen und Ihre Rechte durchzusetzen versuchen. Gerne berät Ihr Rechtsanwalt Sie noch zu weiteren Themen des Arbeitsrechts und wird Ihre Interessen bundesweit gerichtlich und außergerichtlich für Sie wahrnehmen.
Kontaktieren Sie einfach Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Ihr Arbeitsrecht Rechtsanwalt freut sich schon auf Sie!