Rechtsanwalt & Fachanwalt für Aufhebungsvertrag in Münster

Aufhebungsvertrag – Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster

Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden, dann ist ein Aufhebungsvertrag häufig das Mittel der Wahl. Allerdings wissen Sie einfach zu wenig über das Thema Aufhebungsvertrag und möchten sich von einem Rechtsanwalt über die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages informieren lassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen? Außerdem möchten Sie gerne wissen, wie es sich mit einer Abfindung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag verhält? Dann kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster Ihnen weiterhelfen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer bezeichnet, das den Zweck hat, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen darlegen kann, werden in einem solchen Aufhebungsvertrag typischerweise der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, eine etwaige Freistellung des Arbeitnehmers sowie die Vereinbarung einer Abfindung oder eben keiner Abfindung festgehalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag und die Kündigung unterscheiden sich primär darin, dass ersterer ein beidseitiger Vertrag ist, während die Kündigung eine lediglich einseitige Erklärung darstellt. In Aufhebungsverträgen können beide Vertragsparteien ihrer Gestaltungsfreiheit nachkommen und ihren Willen mit in den Vertrag einbringen. Eine Kündigung wird hingegen nur den Willen eines Vertragspartners zum Ausdruck bringen.

Warum werden Aufhebungsverträge abgeschlossen?

Durch eine Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis lediglich auf einem gesetzlich vorgeschriebenen und stark eingeschränkten Weg beendet werden. Im Gegensatz dazu stellen Aufhebungsverträge einen alternativen und etwas „freieren“ Weg dar, das Ende eines Arbeitsverhältnisses einzuläuten. Von Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie außerdem erfahren, dass ein Aufhebungsvertrag, zumindest in der Theorie, vorteilhaft für beide Vertragsparteien sein kann. Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann flexibler festgelegt werden als bei einer Kündigung und das Risiko von Gerichtsprozessen vor dem Arbeitsgericht reduziert sich drastisch.

Worauf sollte man bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Zu diesem Thema kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch genaueres erläutern. Wichtig ist in jedem Fall, dass Aufhebungsverträge immer schriftlich vereinbart werden müssen. Als Arbeitnehmer sollten Sie darauf achten, dass Ihnen aus dem Aufhebungsvertrag keine rechtlichen Nachteile erwachsen, die Sie durch eine Kündigung nicht gehabt hätten. Solche rechtlichen Nachteile könnten beispielsweise Sperrzeiten oder der Ausschluss von eigentlich noch offenen Zahlungsansprüchen sein.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen außerdem sagen, dass grundsätzlich alle Fragen des Arbeitsverhältnisses, die noch einer Klärung bedürfen, mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden sollten.

Da es vergleichsweise schwer ist, einen einmal ausgefertigten und unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder anzufechten, sollten Sie diesen vor Ihrer Unterschrift idealerweise von einem Rechtsanwalt bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Was kann in einem Aufhebungsvertrag alles geregelt werden?

All das, was Ihnen und Ihrem Arbeitgeber wichtig ist, kann theoretisch mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, wie Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen persönlich erläutern kann. Regelmäßig in einen Aufhebungsvertrag mit aufgenommen werden der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, die Frage nach einer eventuellen Abfindungszahlung oder der Zeitpunkt einer Freistellung. Auch die Rückgabe von Arbeitsmaterialien oder ein etwaiges Wettbewerbsverbot können im Aufhebungsvertrag Erwähnung finden.

Gerne hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Münster dabei, einen Aufhebungsvertrag nach Ihren Vorstellungen aufzusetzen.

Welche Vor- und Nachteile haben Aufhebungsverträge?

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen die Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen am besten erläutern, wenn die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite getrennt voneinander betrachtet werden.

Vorteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer:

  • schnellerer Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses aufgrund der Vermeidung von Kündigungsfristen
  • die Ausstellung eines ausgezeichneten Arbeitszeugnisses kann Teil des Aufhebungsvertrages sein
  • unter Umständen kann eine Abfindung vereinbart werden
  • die negativen psychischen Folgen des „gekündigt werden“, werden vermieden
  • kein langwieriger Prozess vor dem Arbeitsgericht

Nachteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer:

  • Aushebelung des gesetzlichen Kündigungsschutzes
  • das Risiko einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld steigt
  • Betriebsrat wird nicht beteiligt

Vorteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitgeber:

  • Einhaltung der Kündigungsfristen ist nicht notwendig
  • detailliert ausgeführte Kündigungsgründe müssen nicht benannt werden
  • das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses entfällt
  • Arbeitnehmer muss Vorbehalte des Betriebsrates nicht beachten
  • gesetzlicher Kündigungsschutz wird ausgehebelt

Nachteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitgeber:

  • Aufhebungsvertrag wird vom Arbeitnehmer meist nur gegen Zahlung einer Abfindung unterschrieben

Was bedeuten Sperrzeiten beim Arbeitsamt?

Diese Frage wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem persönlichen Gespräch sicherlich ausführlich beantworten. Ihr Rechtsanwalt wird für Sie ausführen, dass ein Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, genauso behandelt wird wie ein Arbeitnehmer, der ohne einen wichtigen Grund gekündigt hat. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine theoretisch 12-wöchige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld ausgelöst werden kann. Selbstverständlich möchten Arbeitnehmer diese finanziellen Einbußen unbedingt vermeiden.

Planen Sie einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie zuvor in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen. Dieser kann Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie das Greifen von Sperrzeiten durch bestimmte Formulierungen im Aufhebungsvertrag vermeiden können.

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster wird Sie darauf hinweisen, dass sich einmal unterzeichnete Aufhebungsverträge nur schwer wieder widerrufen lassen. Widerrufen werden kann ein Aufhebungsvertrag nur dann, wenn dies entweder in einem Tarifvertrag so vereinbart ist oder wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrages durch eine widerrechtliche Drohung oder eine arglistige Täuschung herbeigeführt wurde. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich an einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bzgl. Ihres Aufhebungsvertrages weiter!

Sie spielen mit dem Gedanken Ihr Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beenden und möchten nun wissen, worauf Sie beim Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages besonders achten müssen? Dann sind Sie bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte gut aufgehoben. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen alle Fragen rund um das Thema Aufhebungsvertrag beantworten und Sie dabei unterstützen, einen Aufhebungsvertrag der Ihnen zugute kommt, aufzusetzen.

Sollten Sie nach der Vertragsunterzeichnung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Aufhebungsvertrages haben, kann Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Sie einschätzen, ob ein Widerruf des Aufhebungsvertrages in Ihrem Fall sinnvoll ist. Ist dies der Fall, werden wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich für Sie durchsetzen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.