Rechtsanwalt & Fachanwalt bei Kündigung in Münster

Kündigung – Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster

Kürzlich wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt und fragen sich nun, ob Ihre Kündigung wirksam war und wie Sie gegen diese Kündigung vorgehen können? Zudem möchten Sie sich darüber informieren, was mit Ihren Ansprüchen auf Urlaub, Weihnachtsgeld oder Ihrem Dienstwagen geschieht? Dann kann Ihr Fachanwalt bzw. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen bei all Ihren Fragen zu diesem Thema zur Seite stehen.

Was ist die ordentliche Kündigung?

Wie Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen gerne erläutert, ist eine ordentliche Kündigung auch unter der Bezeichnung der fristgerechten Kündigung bekannt und beschreibt eine Kündigungsart, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis unter der Einhaltung von Kündigungsfristen beendet. Doch nicht nur die Kündigungsfristen, sondern auch das Vorliegen von Kündigungsgründen spielen bei einer ordentlichen Kündigung eine wichtige Rolle. Es gibt verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.

Was ist die fristlose Kündigung?

Wie Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert, versteht man unter fristlosen Kündigungen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne das Einhalten von Kündigungsfristen.

Solch eine fristlose Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer oder sogar beiden Vertragsparteien nicht mehr zumutbar ist. In der Regel geht einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung voraus.

Gründe für fristlose Kündigungen können wiederholtes pflichtverletzendes Verhalten oder das Begehen strafbarer Handlungen sein. Weiteres zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wie sollte man direkt nach einer Kündigung reagieren?

Wer gekündigt wurde, steht natürlich zunächst einmal unter Schock. Das ist verständlich. Doch möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, weil Sie sie für nicht wirksam halten, dann sollten Sie nicht zu viel Zeit verlieren. Kontaktieren Sie zügig einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht und legen Sie ihm Ihre persönliche Situation dar. Eine solch schnelle Reaktion ist deswegen vonnöten, weil eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Tun Sie das nicht, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Wie Ihr Fachanwalt bzw. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen außerdem erläutern wird, sollten Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt des Kündigungsschreibens bei der Agentur für Abend als arbeitssuchend melden.

Was ist die Konsequenz, wenn die dreiwöchige Frist nicht eingehalten wurde?

Auch diese Frage wird Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erklären. Grundsätzlich beträgt der Zeitrahmen zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Wurde diese Frist überschritten, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Ihr Rechtsanwalt kann jedoch versuchen, für Sie eine nachträgliche Zulassung der Klage zu erreichen. Will er mit diesem Ansinnen erfolgreich sein, muss er triftige Gründe dafür vortragen, warum Sie die Frist nicht eingehalten haben. Solch eine nachträgliche Zulassung der Klage kann aber nur innerhalb von 2 Wochen nach Beseitigung des Grundes für die Versäumung der Frist initiiert werden. Kontaktieren Sie also möglichst rasch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Müssen die Kündigungsgründe in der Kündigung angegeben werden?

Angegeben werden müssen die Kündigungsgründe vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben in der Regel nicht. Anders kann es dann aussehen, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass Kündigungsgründe in der Kündigung niedergeschrieben werden. Auch in einigen Tarifverträgen finden sich solche Klauseln.

Wie Ihr Fachanwalt bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen aber ebenfalls darlegen wird ist, dass die Tatsache, dass in einem Kündigungsschreiben keine Kündigungsgründe angegeben werden müssen nicht damit gleichzusetzen, dass keine Kündigungsgründe vorliegen müssen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Es gibt verschiedene Umstände, die Kündigungen unwirksam machen können. Diese Gründe können Sie ganz konkret mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht durchsprechen.

Einige dieser Gründe sind:

  • keine Anhörung des Betriebsrates, obwohl dies erforderlich war
  • Schriftform wurde nicht eingehalten
  • Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz
  • schwere Pflichtverletzung im Rahmen der außerordentlichen Kündigung ist nicht gegeben

Ob in Ihrem Fall eine unwirksame Kündigung vorliegen könnte, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster besprechen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihr Kündigungsschreiben genau unter die Lupe nehmen und mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.

Was bedeutet Kündigungsschutz?

Unter dem Begriff Kündigungsschutz werden all die vertraglichen, gesetzlichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen und Regelungen zusammengefasst, die Arbeitnehmer gegen unzulässige Kündigungen schützen sollen. Des Weiteren bieten Kündigungsschutz Regelungen eine gute rechtliche Richtschnur dafür, welche Kündigungen als rechtswidrig und welche als rechtskonform einzustufen sind.

Welche Funktion hat der Betriebsrat bei einer Kündigung?

Auch mit dieser Frage wird ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht häufig konfrontiert. Sind Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt, die einen Betriebsrat haben, so ist eine Anhörung dieses Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung notwendig. Zwar kann ein Betriebsrat die Kündigung normalerweise nicht verhindern, jedoch kann er der geplanten Kündigung widersprechen und dem Arbeitgeber seine Bedenken darlegen. Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, können sich daraus weitere Rechte für den Arbeitnehmer ergeben.

Welche das sind und welche Konsequenzen es hat, wenn der Betriebsrat nicht angehört wird, erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was geschieht mit (Rest-) Urlaub, Weihnachtsgeld, Dienstwagen und anderen Ansprüchen bei einer Kündigung?

Auch bei diesem Thema kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. Außendienstmitarbeiter, Führungskräfte oder auch andere Angestellte kommen häufig in den Genuss eines Dienstwagens. In vielen Fällen verlangt der Arbeitnehmer im Zuge einer Kündigung auch den Dienstwagen zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurück. Vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann der Dienstwagen nur dann zurückverlangt werden, wenn entweder abweichendes im Arbeitsvertrag festgehalten wurde oder der Wagen lediglich beruflichen und nicht privaten Zwecken diente und der Arbeitnehmer freigestellt wurde.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird Ihren Fall ganz individuell prüfen und herausarbeiten, welche noch offenen Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bestehen könnten! Ganz egal, ob es um Weihnachtsgeld, Resturlaub oder die Herausgabe eines Dienstwagens geht.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bei Kündigungen weiter!

Sie wurden gekündigt und möchten nun Kündigungsschutzklage einreichen? Ihnen stehen noch monetäre oder andere Ansprüche gegenüber Ihrem ehemaligen zu? Dann kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster sicher weiterhelfen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie nicht nur gerichtlich und außergerichtlich bundesweit vertreten, sondern Sie auch umfassend über die Rechte und Pflichte bei Kündigungen oder die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage informieren.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster.