
Scheidung – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Münster
Brauche ich überhaupt einen Scheidungsanwalt?
Im deutschen Familienrecht herrscht die sogenannte Anwaltserfordernis. Das bedeutet, dass man sich bei einem Scheidungsverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Theoretisch ist es im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung zwar möglich, dass nur einer der Ehegatten einen Fachanwalt bzw. einen Rechtsanwalt für Familienrecht engagiert, während der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, allerdings wird der beauftragte Rechtsanwalt auch nur seinem eigenen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gibt es noch strittige Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner zu klären, empfiehlt es sich, dass zwei Anwälte für das Scheidungsverfahren beauftragt werden.
Ganz ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts können Sie sich in Deutschland jedenfalls nicht scheiden lassen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?
Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gilt im deutschen Recht dann als gescheitert, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben. Diese einjährige Trennungsphase wird als „Trennungsjahr“ bezeichnet. Nur in Ausnahmefällen wird eine Ehe nach einer kürzeren Trennungszeit geschieden. Hinzu kommt noch, dass mindestens einer der Ehegatten den Willen zur Scheidung äußern muss und der andere Ehegatte der Scheidung nach dem Trennungsjahr zustimmt. Alternativ muss eine dreijährige Trennungsphase durchlaufen werden, nach welcher die Zustimmung des Ehepartners zur Scheidung entbehrlich wird.
Idealerweise leben die Ehepartner während des Trennungsjahres in separaten Wohnungen, doch auch ein Trennungsjahr in der gleichen Wohnung kann unter der Beachtung bestimmter Verhaltensregeln durchgeführt werden. Welche das im Einzelnen sind, wird Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Wichtig ist dabei stets, dass die Ehegatten getrennt von „Tisch und Bett“ leben und keine sogenannten Versorgungsleistungen für einander vornehmen. Das bedeutet, Sie dürfen nicht regelmäßig für den Ex-Partner kochen oder waschen.
Kann ich meine Ehe annullieren lassen?
In Deutschland ist die Annullierung einer Ehe nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen zulässig, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt für die Scheidung erklären wird. In Betracht kommt solch eine Ehe Annullierung beispielsweise dann, wenn eine Eheschließung durch Täuschung oder Drohung forciert wurde oder eine Scheinehe vorliegt.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch eine Ehe, die nur wenige Tage dauert, in einem regulären Scheidungsverfahren geschieden werden muss. Mit einem Rechtsanwalt bzw. einem Fachanwalt für Familienrecht aus Münster an Ihrer Seite, werden Sie aber auch diese Herausforderung gut bewältigen.
Was bedeuten die Begriffe „einvernehmliche“ und „streitige Scheidung“?
Unter dem Begriff „einvernehmliche Scheidung“ werden Scheidungsverfahren zusammengefasst, bei dem beide Ehegatten ihre Zustimmung zum Antrag auf Scheidung geben und sich im Übrigen über die wesentlichen Eckpunkte der Scheidungsfolgen einig sind.
Bei einer streitigen Scheidung hingegen, sind sich die Ehegatten eben nicht über die Scheidung an sich und deren rechtliche bzw. finanzielle Folgen einig. Sind Konflikte zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner in Bezug auf das Scheidungsverfahren wahrscheinlich, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt bzw. einen Rechtsanwalt für Scheidung aus Münster wenden. Dieser wird Sie während des gesamten Verfahrens beraten und begleiten und kann Sie bundesweit gerichtlich vertreten.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Wie lange ein Scheidungsverfahren im Einzelnen dauert, hängt von mehreren Faktoren ab. Handelt es sich um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ohne größere Konflikte und haben die Ehegatten sich bereits über Folgesachen wie Sorgerecht, Unterhalt oder den Versorgungsausgleich geeinigt, kann eine Scheidung in einer Zeitspanne von 3 bis 12 Monaten abgeschlossen werden.
Sind die Ehegatten allerdings massiv zerstritten, kann sich ein Scheidungsverfahren durchaus über mehrere Jahre hinziehen.
Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
Welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Rolle spielt Ihr eigener Wohnort sowie die Frage, ob Sie und Ihr Ex-Partner gemeinsame Kinder haben und wo deren gewöhnlicher Aufenthalt ist. Gerne erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht in einem persönlichen Gespräch, vor welchem Gericht Ihre Scheidung verhandelt wird.
Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum/ Vermögen?
Wie Ihr Eigentum bzw. Ihr Vermögen im Einzelnen im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgeteilt wird, hängt im Wesentlichen von Ihrem ehelichen Güterstand ab. Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, gelten für Sie die Regelungen der Zugewinngemeinschaft. Bei diesem gesetzlichen Güterstand wird das Anfangsvermögen der Ehegatten vor der Eheschließung mit dem Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist, verglichen. Die Differenz, die sich durch diesen Vergleich ergibt, bezeichnet man als Zugewinn. Der Ehegatte, dessen Vermögen während der Ehe stärker angewachsen ist, muss dem Ex-Partner einen finanziellen Ausgleich zahlen. Hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine genauere Auskunft geben.
Wie viel kostet eine Scheidung?
Wie hoch die Kosten Ihrer Scheidung im Einzelnen ausfallen, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ihnen gerne erläutern wird, setzen sich Ihre Scheidungskosten also aus den Kosten für Ihren Rechtsanwalt und den Gerichtskosten zusammen. Herangezogen wird für die Kostenberechnung ganz konkret das monatliche Nettoeinkommen der Eheleute. Das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute wird dabei als Verfahrenswert bezeichnet. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte ganz konkret danach, welche Kosten auf Sie zukommen.
Was ist eine „Online-Scheidung“?
Gerne wird Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aus Münster Ihnen auch diese Frage beantworten. Der Begriff der „Online-Scheidung“ kann schnell missverstanden werden. Viele Mandanten glauben, dass sie bei einer „Online-Scheidung“ alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren auf elektronischem Wege erledigen können. Doch auch bei einer sogenannten „Online-Scheidung“ müssen Sie persönlich zu Ihrem Scheidungstermin erscheinen. Eine „Online-Scheidung“ kann Sie aber dadurch entlasten, dass Sie den Großteil der Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt online erledigen können. Bei Fragen rund um Ihr Scheidungsverfahren können Sie Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Familienrecht also jederzeit über Ihren Rechner kontaktieren.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bzgl. einer anstehenden Scheidung weiter
Als Rechtsanwalt bzw. als Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungen werden wir Sie hinsichtlich aller Fragen rund um die Themen Scheidungsverfahren und Trennung sowie allen damit zusammenhängenden Themenbereichen beraten und unterstützen. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster kann Sie außerdem bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten und Ihre Scheidung so unkompliziert und zügig wie nur möglich für Sie abwickeln.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Münster.