Rechtsanwalt & Fachanwalt für Unterhalt in Münster

Unterhalt – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Münster

Durch eine Scheidung verändern sich viele Dinge im Leben eines Ex-Paares. Dazu zählt auch, dass beide Partner ab jetzt in finanzieller Hinsicht getrennte Wege gehen. Ein zentrales Thema jeder Scheidung ist daher die Frage danach, ob und wie viel Unterhalt den Ehegatten oder etwaigen gemeinsamen Kindern zusteht. Wenden Sie sich in Bezug auf das Thema Unterhalt frühzeitig an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht und lassen Sie sich umfassend beraten.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Das deutsche Familienrecht kennt verschiedene Arten von Unterhalt. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern wird, unterscheidet man grundsätzlich den Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt voneinander.

Betrachtet man den Ehegattenunterhalt, kann zudem eine weitergehende Differenzierung vorgenommen werden. Dieser lässt sich in den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt unterteilen.

Weiterhin kann Ihr Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht Ihnen erklären, dass das Thema Kindesunterhalt eng mit dem Thema Betreuungsunterhalt verknüpft ist.

Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt wird Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch darlegen, welche Unterhaltsarten in Ihrem Fall besonders relevant sind und wie Sie Ihre unterhaltsrechtlichen Forderungen gerichtlich geltend machen können. Befragen Sie Ihren Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt zu diesem Thema.

Was heißt nachehelicher Unterhalt?

Unter dem Begriff des nachehelichen Unterhalts werden diejenigen Unterhaltsansprüche zusammengefasst, die in Folge einer rechtskräftigen Scheidung gegenüber dem Ex-Partner entstehen können.

Grundsätzlich obliegt es zwar jedem der Ex-Ehegatten selbst, nach der Scheidung für seinen Unterhalt zu sorgen, dennoch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in einigen Fällen entstehen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann beispielsweise dann begründet sein, wenn einer der Ex-Ehegatten seine Bedürftigkeit nachweisen kann. Eine Bedürftigkeit kann sich unter anderem aus einem schlechten Gesundheitszustand, einem hohen Alter oder einer aktuell absolvierten Aus- bzw. Weiterbildung ergeben.

Lassen Sie von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vorliegt oder ob Ihr Ex-Partner einen solchen von Ihnen einfordern kann.

Was heißt Trennungsunterhalt?

Auch das Thema Trennungsunterhalt kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht in Ruhe erläutern. Beim Trennungsunterhalt handelt es sich um eine Form des Unterhalts, der für die Zeit zwischen einer Trennung und der rechtskräftigen Scheidung eines Paares Relevanz hat. Der Trennungsunterhalt solch sicherstellen, dass beide Ehegatten in diesem Zeitraum finanziell abgesichert sind. Denn solange eine Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist, sind die Eheleute dafür verantwortlich, dass der Lebensstandard des jeweils anderen Ehegatten dem Grunde nach erhalten bleibt.

Haben Sie und Ihr Ehepartner keine anderweitigen Regelungen in Bezug auf den Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, dann muss der Ehepartner mit dem höheren Verdienst dem Unterhaltsberechtigten ca. 3/7 des Differenzeinkommens als Trennungsunterhalt zahlen. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Besserverdienende selbst nicht leistungsfähig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht den Trennungsunterhalt schriftlich für Sie einfordern muss.

Was versteht man unter Kindesunterhalt?

Eine besonders bedeutsame Unterhaltsform ist der Kindesunterhalt. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht aus Münster Ihnen gerne erläutern wird, hat grundsätzlich jedes Kind einen Anspruch darauf, Unterhalt von seinen Eltern zu erhalten. Dieser Grundsatz betrifft nicht nur die Zeit nach der Scheidung, aber wird zumeist erst nach der Trennung der Eltern zu einem strittigen Thema.

Nach einer Trennung der Eltern ist es üblich, dass derjenige, der das Kind oder die Kinder betreut, vom anderen Elternteil Unterhalt für die Kinder erhält. Der Kindesunterhalt wird in Form von Barzahlungen geleistet. Die Barzahlungen dienen dem Zweck, den Lebensbedarf der Kinder zu decken.

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich dabei an der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie dem Alter des Kindes ab.

Weitergehende Informationen zum Thema Kindesunterhalt erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht aus Münster.

Wie hoch ist der zu zahlende Kindesunterhalt?

Die genaue Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Unterhalt berechnen. Bevor die genaue Höhe des Unterhalts ermittelt werden kann, muss zunächst das bereinigte durchschnittliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet werden. Anschließend kann das Nettoeinkommen einer Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle zugeordnet werden. Gemeinsam mit dem Alter des Kindes kann durch diese Einkommensstufe die Höhe des Kindesunterhalts aus der Düsseldorfer Tabelle herausgelesen werden.

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Unterhalt und Familienrecht, wenn Sie genauere Informationen zu dem Thema Kindesunterhalt erhalten möchten.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Grundsätzlich ist zwar vorgesehen, dass volljährige Kinder selbst für die Erbringung ihres Unterhalts verantwortlich sind, allerdings gilt dies nur für den Fall, dass die volljährigen Kinder ihren eigenen Unterhalt schon bestreiten können. Sollten die volljährigen Kinder noch zur Schule gehen, sich in einer Ausbildung befinden oder studieren, sind diese auch weiterhin unterhaltsberechtigt.

Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Unterhalt und Familienrecht Ihnen weiterhin erläutern wird, werden mit Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile dazu verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Der Barunterhalt muss von den Eltern prozentual entsprechend dem eigenen Verdienst/Lohn aufgebracht werden.

Wie lange Sie ganz genau Unterhalt für Ihre volljährigen Kinder leisten müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerne bespricht Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Familienrecht mit Ihnen Ihre persönliche Situation im Detail.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bzgl. Unterhalt weiter!

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach einer Trennung oder Scheidung kann mitunter eine schwierige und langwierige Angelegenheit sein. Umso wichtiger ist es da, sich in Sachen Unterhalt von einem erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte kann Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in allen Streitigkeiten rund um das Thema Unterhalt vertreten und Ihnen mit Rat, Tat und Fachwissen zur Seite stehen.

Als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt sind wir an Ihrer Seite, wenn Sie nachehelichen Unterhalt von Ihrem Ex-Partner einklagen möchten oder es darum geht, den Unterhalt für Ihre Kinder zu erstreiten. Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt sind wir bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten und Gerichtsverfahren Ihr idealer Ansprechpartner.

Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.