
Vermögensaufteilung – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Münster
Was bedeutet Vermögensaufteilung?
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, spielt die Aufteilung des (gemeinsamen) Vermögens eine zentrale Rolle. Dabei ist der Begriff der Vermögensaufteilung ein Oberbegriff für verschiedene Aspekte der Vermögensauseinandersetzung. Die Vermögensaufteilung umfasst unter anderem den etwaigen Zugewinnausgleich, die Auseinandersetzung gemeinsamer Darlehen und Kredite, die Aufteilung gemeinsamer Immobilien sowie die Frage der Nutzungsentschädigung bei Verbleib einer der Ehegatten in der Immobilie. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht außerdem gerne ausführt, gehören auch steuerliche Auseinandersetzungen und das Trennen von Bankkonten, Sparbüchern und Wertpapieren zur Vermögensaufteilung.
Was bedeutet Güterstand bzw. Gütertrennung?
Die Vermögensaufteilung richtet sich primär danach, in welchem ehelichen Güterstand das Ehepaar während ihrer Ehe gelebt hat. Als Güterstand versteht man in diesem Zusammenhang die Vermögensverhältnisse der Eheleute untereinander. Wem gehört das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen und wie verhält es sich mit den Schulden der Eheleute? Treffen die Ehegatten keine speziellen vertraglichen Absprachen, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wer sich für einen anderen ehelichen Güterstand entscheiden möchte, kann dies mittels eines Ehevertrages machen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, solch einen Ehevertrag aufzusetzen.
Als alternative Güterstände kommen die Gütertrennung (§ 1414 BGB) und die Gütergemeinschaft (§ 1415 ff.) in Betracht.
Bei der Gütertrennung erfolgt die vollständige Trennung der Vermögen- und Vermögenswerte beider Eheleute, ohne dass es nach der Scheidung zu einem Zugewinnausgleich kommt. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer des Vermögens, welches er vor und auch während der Ehe erworben hat. Lediglich der eheliche Hausrat sowie die gemeinsame Wohnung oder gemeinsame Fahrzeuge müssen aufgeteilt werden.
Im Gegensatz dazu zeichnet sich die Gütergemeinschaft dadurch aus, dass grundsätzlich das Vermögen beider Eheleute zum gemeinschaftlichen Vermögen wird.
Welcher Güterstand für Sie der passende ist, kann Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Vermögensaufteilung aus Münster gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ermitteln.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Ein weiterer wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung ist der Versorgungsausgleich. Wie Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch mitteilen wird, handelt es sich dabei um ein rechtliches Instrument, durch welches die verschieden hohen Rentenansprüche der Eheleute, die sie während der Ehe erworben haben, ausgeglichen werden.
Da die Ansprüche der Eheleute auf ihre zukünftige Rente in der Regel unterschiedlich hoch ausfallen, wird im Versorgungsausgleich ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vorgenommen.
Anders als andere Aspekte der Vermögensaufteilung kann der Versorgungsausgleich nicht außergerichtlich geregelt werden, sondern wird stets innerhalb des Scheidungsverfahrens abgewickelt.
Allerdings sollten Sie in diesem Zusammenhang beachten, dass bei einer Ehedauer von unter drei Jahren der Versorgungsausgleich nicht automatisch vom zuständigen Gericht eingeleitet wird, aber von Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht bei diesem beantragt werden kann. Ihr Rechtsanwalt kann vor dieser Beantragung für Sie prüfen, ob die Durchführung des Versorgungsausgleichs in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist einer der bedeutendsten Aspekte der Vermögensaufteilung im deutschen Familienrecht. Dies wird Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht bestätigen. Der Zugewinnausgleich wird dann relevant, wenn Ehepaare keinen Ehevertrag aufgesetzt haben und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird dasjenige Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt, welches ab dem Zeitpunkt der Eheschließung bis zur Einreichung des Antrags auf Scheidung erwirtschaftet wurde. Was die Eheleute an Vermögenswerten mit in die Ehe eingebracht haben, verbleibt auch nach der Scheidung beim jeweiligen Ehepartner.
Beim Zugewinnausgleich wird für jeden Ehegatten einzeln ermittelt, welche Differenz zwischen seinem Anfangsvermögen vor der Eheschließung und seinem Endvermögen besteht.
Der Ehepartner, bei dem ein größerer Vermögenszuwachs festgestellt werden kann, ist gegenüber dem anderen Ehepartner ausgleichspflichtig. Wie Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihr Fachanwalt für Vermögensaufteilung Ihnen gerne persönlich erläutert, hat der Ehegatte mit dem größeren Vermögenszuwachs, die Hälfte der Differenz zwischen seinem ehelichen Zugewinn und dem des Ehegatten auszugleichen.
Wie dieser Zugewinnausgleich im Einzelnen abläuft, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Vermögensaufteilung aus Münster besprechen.
Wann sollte ich einen Versorgungsausgleich beantragen?
Ihr Rechtsanwalt für Vermögensaufteilung kann Ihnen erläutern, in welchen Fällen die Beantragung des Versorgungsausgleichs für Sie sinnvoll ist. Denn hat Ihre Ehe weniger als drei Jahre gedauert, muss der Versorgungsausgleich explizit beim dafür zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Solch ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs könnte beispielsweise dann nicht empfehlenswert sein, wenn Sie während der im Vergleich recht kurzen Ehe von unter drei Jahren viel Geld verdient und dadurch hohe Versorgungsanwartschaften entstanden sind. Ob in Ihrem Fall Faktoren vorliegen, die gegen die Beantragung des Versorgungsausgleichs sprechen, sollten Sie individuell mit Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Vermögensaufteilung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte besprechen.
Kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?
Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Vermögensaufteilung wird Ihnen bei einem persönlichen Termin gerne erläutern, dass der Versorgungsausgleich zwar in der Regel Bestandteil der Vermögensaufteilung bzw. des Scheidungsverfahrens ist, Sie diesen aber durch einen notariellen Vertrag oder einen gerichtlichen Vergleich komplett ausschließen können. Alternativ können Sie mit Ihrem Partner bzw. Ex-Partner vereinbaren, dass nur einzelne Rentenversicherungen vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden sollen.
Haben Sie vor oder während der Ehe die Gelegenheit versäumt, solch einen Ausschluss oder eine Modifikation des Versorgungsausgleichs bei einem Notar schriftlich fixieren zu lassen, können Sie dies noch vor Gericht nachholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Ehepartner sich von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.
Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Fachanwalt für Vermögensaufteilung einfach darauf an, wenn Sie sich solch ein Vorgehen wünschen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bzgl. der Vermögensaufteilung weiter!
Gerade auf dem Gebiet der Vermögensaufteilung sollten Sie nicht darauf verzichten, einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht damit zu beauftragen, Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen alles Wichtige im Zusammenhang mit den Themen Güterstand, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich besprechen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für die Vermögensaufteilung zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner entwickeln.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster! Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt wird sicherstellen, dass Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren umfassend beraten und begleitet werden. Vertrauen Sie Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Münster.