Immobilienrecht & Wohneigentumsrecht – Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht aus Münster
Was fällt unter das Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Aspekten in Bezug auf Grundstücke und Gebäude. Das Rechtsgebiet beinhaltet Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts und setzt sich mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien, dem Maklerrecht sowie der Rückabwicklung von Kaufverträgen und der Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche auseinander.
Was heißt Wohneigentumsrecht?
Das Wohneigentumsrecht befasst sich mit der Klärung des Eigentums bei der formellen Teilung von Grundstücken, Gebäuden oder einzelnen Wohnungen als Wohnungseigentum. Ebenfalls nicht zu Wohnzwecken genutztes Teileigentum sowie das Gemeinschaftseigentum an Gebäuden oder Grundstücken werden von den Regelungen des Wohneigentumsrechts berührt. Zentrales Gesetz zu Fragen des Wohneigentumsrechts ist das Wohneigentumsgesetz (WEG). Dieses Gesetz beinhaltet abschließende Regelungen hinsichtlich der Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zum Dauerwohnrecht und zum Wohnungserbbaurecht.
Als Wohnungseigentümergemeinschaft wird übrigens im deutschen Wohneigentumsrecht die Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage bezeichnet.
Den Immobilienkaufvertrag unbedingt vor Unterzeichnung prüfen lassen!
Sie haben das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume gefunden und müssen nur noch zum Notar gehen, um den Kaufvertrag notariell beurkunden zu lassen? Bevor Sie diesen wichtigen Schritt machen, sollten Sie den Kaufvertrag im Immobilienrecht zunächst von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Durch diese Überprüfung können Sie sicherstellen, dass Sie durch den Kaufvertrag nicht rechtlich benachteiligt oder beschnitten werden. Zudem kann Ihr Rechtsanwalt schnell erkennen, ob der Immobilienvertrag alle notwendigen Vertragsbestandteile enthält und ob das entsprechende Kaufobjekt ausreichend genau beschrieben wurde.
Ihr Rechtsanwalt kann für Sie außerdem eruieren, ob Vertragsklauseln mit in den Immobilienvertrag aufgenommen wurden, die dort entweder nichts zu suchen haben oder die Ihnen zu Nachteil gereichen. Gerne unterstützt Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht Sie auch beim Aufsetzen oder Optimieren des Kaufvertrages, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Was ist eine Eigentümerversammlung?
Bei der Eigentümerversammlung handelt es sich um das Beschlussorgan der Wohnungseigentümer, durch die rechtserhebliche Entscheidungen in Bezug auf die Verwaltung des Wohneigentums getroffen werden können. Denn anders als beim Eigentum an einem Einfamilienhaus können Wohnungseigentümer, die in separaten Wohnungen des gleichen Hauses leben, Entscheidungen hinsichtlich baulicher Veränderungen, Instandhaltungsmaßnahmen oder der Hausordnung nicht alleine treffen. Die Interessen und Wünsche aller Wohnungseigentümer müssen unter einen Hut gebracht werden, was nicht selten eine sehr anspruchsvolle Aufgabe ist, die einiges an Konfliktpotenzial birgt. Wird aus diesen Konflikten ein handfester Rechtsstreit, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht beauftragen, der Ihre Interessen wahrnimmt.
Die Eigentümerversammlung dient der Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer und muss mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Bei Bedarf kann dies aber auch häufiger geschehen. Die Einladungen zur Eigentümerversammlung werden in der Regel von der Hausverwaltung ausgesprochen.
Typische Themen auf einer Eigentümerversammlung sind:
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes
- erforderliche bauliche Maßnahmen
- Beschluss des Wirtschaftsplans und Bekanntgabe der Jahresabrechnung
- Festlegung der Hausordnung
Was sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer?
Als Käufer einer Eigentumswohnung erwerben Sie zwar das Recht auf Sondereigentum, mit dem zahlreiche Rechte einhergehen, Sie müssen jedoch auch die Rechte der anderen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft wahren.
Ihr Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht kann Ihnen darlegen, dass die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet ist, die Kosten für Unterhalt und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufzubringen. Das kann die Renovierung von Treppenhäusern, Fassaden oder Dächern betreffen. Wie viel welcher Eigentümer zahlen muss, hängt von seinen Stimmanteilen ab.
Damit auch große Reparaturen bewerkstelligt werden können, sind die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, finanzielle Rücklagen zu bilden.
Für die Kosten an seinem jeweiligen Sondereigentum ist jedoch jeder Eigentümer selbst verantwortlich.
Zudem muss jede Eigentümergemeinschaft eine Gemeinschaftsordnung festlegen, an die sich alle Eigentümer zu halten haben. Kosten für Abwasser, Müll oder Garten können in dieser aufgeteilt und die Modalitäten von Zahlungsverpflichtungen festgelegt werden.
Welche Versicherungen machen für Wohneigentum Sinn?
Diese Frage kann Ihr Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht und Immobilienrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen in Ruhe erläutern. Ganz allgemein kann man aber sagen, dass eine Hausratsversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall abgeschlossen werden sollten. Denn gerade in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es schnell einmal zu Konflikten kommen, die dann im schlimmsten Fall vor Gericht enden.
Was versteht man unter Baurecht?
Beim deutschen Baurecht handelt es sich um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl öffentliche als auch private Regelungen enthält. Berührungspunkte mit dem Immobilienrecht hat das öffentliche Baurecht da, wo das Bauvorhaben als solches geregelt wird. Bebauungspläne und Baugenehmigungen fallen in diesen Bereich. Stärker noch, steht das Immobilienrecht aber mit dem privaten Baurecht in Verbindung. Denn im privaten Baurecht werden unter anderem das Zustandekommen von Bauverträgen sowie deren Abwicklung geregelt.
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Wohneigentumsrecht helfen wir Ihnen weiter!
Sie benötigen Hilfe rund um die Themen Immobilienrecht und Wohneigentumsrecht? Dann kann Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster Ihnen weiterhelfen! Ihr Rechtsanwalt setzt sich für Sie nicht nur mit den anderen Wohnungseigentümern auseinander, sondern überprüft auch Ihren Immobilienkaufvertrag auf Herz und Nieren. Für Sie nachteilige Klauseln können von Ihrem Rechtsanwalt ausgemacht und unter Umständen auch abgeändert werden.
Gerne vertritt Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich und berät Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.