
Kündigung & Räumung – Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Münster
Was bedeutet eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter?
Von einer ordentlichen Kündigung spricht man grundsätzlich, wenn man fristgerecht einen bestehenden Mietvertrag aufgrund gesetzlich zugelassener Kündigungsgründe beendet. Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis mit seinem Mieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse am Ende des Mietverhältnisses hat. Diese Vorgabe findet sich in § 573 BGB.
Dieses berechtigte Interesse kann sich aus einer schuldhaften erheblichen Pflichtverletzung des Mieters oder der Geltendmachung von Eigenbedarf vonseiten des Vermieters ergeben. Als weiterer Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist anerkannt, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seiner Immobilie gehindert würde und dadurch Nachteile erleidet.
Wie Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Münster Ihnen weiterhin erläutern wird, muss die Kündigung durch den Vermieter schriftlich erfolgen. Welche Dinge in diesem Zusammenhang außerdem wichtig sind, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt.
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten?
Will ein Vermieter eine ordentliche Kündigung gegenüber seinem Vermieter aussprechen, muss er sich dabei an bestimmte Kündigungsfristen halten. Die Dauer der Kündigungsfristen ist davon abhängig, wie lange das Mietverhältnis bereits andauert. Dies wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht bestätigen. Hat das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung bis zu 5 Jahre angedauert, beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters 3 Monate. Bestand das Mietverhältnis bis zu 8 Jahren, ergibt sich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wohnte der Mieter bereits länger als 8 Jahre in dem Mietobjekt, kann er mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten gekündigt werden. Ob in Ihrem Kündigungsschreiben die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden, überprüft Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht und Räumung gerne für Sie.
Was heißt Eigenbedarf?
Der häufigste Kündigungsgrund vonseiten der Vermieter ist der Eigenbedarf. Wie Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert, wird Eigenbedarf dann angenommen, wenn der Vermieter die betreffende Wohnung für sich, einen Familienangehörigen oder eine seinem Hausstand angehörige Person zum Zwecke des Wohnens benötigt. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang Eltern, Kinder, Enkel oder Geschwister. Weiter entfernte Familienangehörige zählen in diesem Kontext nicht zu diesem Kreis. Dabei reicht es nicht aus, dass der Vermieter die Wohnung einfach nur „will“. Vielmehr muss er nachvollziehbare und vernünftige Gründe dafür vorbringen, warum er oder ein Familienmitglied die Wohnung benötigt. Dadurch soll vermieden werden, dass der Eigenbedarf lediglich als Vorwand dafür benutzt wird, einen Mieter „loszuwerden“.
Deswegen muss der Vermieter im Kündigungsschreiben genau begründen, aus welchen Gründen und für welche Person er die Wohnung benötigt.
Lassen Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht und Kündigung überprüfen, ob Ihre Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtmäßig ist.
Was bedeutet eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter?
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters ist im Mietrecht eher die Ausnahme, wie Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch erklärt. Bei solch einer Kündigungsform wird das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beendet. Dies ist jedoch nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die es dem Vermieter nicht zumutbar machen, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfristen fortzuführen.
Wann liegt ein wichtiger Grund bei einer außerordentlichen Kündigung vor?
Auch über diese Frage können Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht umfassend informieren. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn eine der Vertragsparteien die Rechte des anderen erheblich verletzt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Mieter die Wohnung des Vermieters fahrlässig oder sogar mutwillig massiv beschädigt. Auch wenn der Mieter mit der Mietzahlung für zwei oder mehrere aufeinander folgende Miete in Verzug ist, kann dies unter Umständen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Gegen Ihren Willen kann Sie allerdings kein Vermieter einfach so vor die Tür setzen, dazu bedarf es zunächst einer Klage auf Räumung, die von einem Gericht positiv beschieden werden muss.
Sollten Sie also eine fristlose Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten haben, dann suchen Sie zunächst einen Rechtsanwalt für Mietrecht und Räumung auf, bevor Sie in irgend einer Art und Weise reagieren. Ihr Rechtsanwalt wird dann für Sie prüfen, ob tatsächlich wichtige Gründe vorlagen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Was versteht man unter einem Mietrückstand?
Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht kann Sie darüber informieren, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, geht dann von einem Mietrückstand aus, wenn der Mieter die Mietzahlung nicht bis zum dritten Werktag des Monats bei der eigenen Bank angewiesen hat. Die Miete muss also nicht bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein. Bei einem Mietrückstand von nur einem Monat kann der Vermieter aber noch keine außerordentliche, sondern lediglich eine ordentliche fristgerechte Kündigung aussprechen.
Was bedeutet eine Abmahnung?
Wie Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte mit Ihnen persönlich erörtern kann, bedürfen beinahe alle ordentlichen Kündigungen im Mietrecht wegen Fehlverhalten des Mieters einer vorherigen Abmahnung. Durch die Abmahnung soll der Mieter auf seine Pflichtverletzung aufmerksam gemacht und vor den weiteren Konsequenzen seines unveränderten Handels (der Kündigung) gewarnt werden.
Es gibt einige wenige Fälle, in denen eine Abmahnung vor einer ordentlichen Kündigung entbehrlich ist. Welche das sind, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht persönlich erläutern.
Was bedeutet eine Räumung bzw. eine Räumungsklage?
Hat ein Vermieter wirksam gekündigt, aber zieht der Mieter nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit aus, wird dies zu einem Fall für einen Rechtsanwalt und das zuständige Gericht. Je nach Kündigungsart kann die Klage auf Räumung entweder bereits zum Kündigungszeitpunkt oder nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Mieter widersprochen hat, durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht helfen wir Ihnen bei Kündigung weiter!
Sollten Sie als Mieter gekündigt worden seine oder eine Klage auf Räumung Ihrer Wohnung erhalten haben, dann sollten Sie schleunigst einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihr Kündigungsschreiben auf Rechtmäßigkeit überprüfen, rechtliche Schritte gegen eine Räumungsklage in die Wege leiten und Sie auf allen Gebieten des Mietrechts beraten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.