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Kredit-Widerruf möglich - Gerade in der Corona-Krise für viele interessant

Kredit-Widerruf möglich – Gerade in der Corona-Krise für viele interessant

Änderung der Rechtsprechung: Widerruf wieder möglich! Kredite können nun weiter widerrufen werden!

Wer seit Juni 2010 einen Kredit-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen möglicherweise jetzt widerrufen, was gerade in der Corona-Krise für viele interessant sein könnte. Grund dafür ist ein neues EuGH-Urteil. Kredite und Darlehensverträge, die in der Vergangenheit negativ auf Widerrufsmöglichkeiten geprüft wurden, können nun nach einer hochaktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), doch erfolgreich widerrufen werden.

Unklare und unverständliche Widerrufs-Belehrung in den Darlehensverträgen nach 2010

Der Europäische Gerichtshof beurteilte die undurchsichtigen sogenannten „Kaskadenbelehrungen“ als viel zu unklar, um dem Darlehensnehmer zu ermöglichen, den Beginn der Widerrufsfrist zu erkennen.

Diese Kaskadenbelehrung lautet wie folgt:

„Die Frist (für den Widerruf des Darlehens) beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“

Die dort genannte Vorschrift § 492 Absatz 2 müsste also vom Bankkunden zunächst im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesucht, gefunden und verstanden werden. Die Vorschrift selbst verweist dann wiederum auf eine ganze Kette (Kaskade) von Anschlussvorschriften, insgesamt sieben bis acht Seiten Gesetzestext, die sich teilweise ausschließen, teilweise ergänzen. Für einen normalen Verbraucher eine nicht zu bewältigende Hürde des Verständnisses höchst abstrakter Vorschriften.

Ohrfeige des Europäischen Gerichtshofs für das deutsche oberste Zivil-Gericht (BGH)

Die deutsche BGH Rechtsprechung, hielt die Klausel dagegen für „klar und verständlich“ und ließ damit die Banken und Sparkassen hörbar aufatmen. Für den Verbraucher und Darlehensnehmer war damit die Hoffnung beerdigt und er konnte seine hochverzinsten Verträge trotz der Niedrigzinsphase in der Regel nicht beenden. Lediglich gegen Zahlung von horrenden Vorfälligkeitsentschädigungen gab es für den Immobilienverkäufer die Möglichkeit, aus den ungünstigen Darlehnsverträgen auszusteigen.

Der EuGH hat dieser verbraucherfeindlichen Einstellung des deutschen obersten Zivilgerichts eine klare Absage erteilt. Der EuGH sagt dazu wörtlich:

„Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben. Die Kaskadenbelehrung entspricht nicht diesem Erfordernis

Neue Chancen, Ihren hochverzinsten Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung loszuwerden

Auf Banken und Sparkassen wird jetzt eine neue Widerrufslawine zukommen. Die Bereitschaft dieser Kreditinstitute, sich mit den Kunden zu vergleichen und bessere Konditionen zur Verfügung zu stellen, wird mit diesem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH wieder deutlich anwachsen.

Wir prüfen und schnell und verständlich Ihre Verträge, einfach „Widerrufsemail“ anfordern.