
Scheidungen meistern & Fehler vermeiden
Scheidungen sind immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Die endgültige Trennung kann sich schleichend ankündigen oder ganz unvermittelt kommen, wenn einer der Ehepartner plötzlich den Trennungswunsch äußert. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Betroffenen einen kühlen Kopf bewahren. Am besten, Sie gehen ganz systematisch vor und arbeiten Schritt für Schritt eine Checkliste für Scheidungen ab.
Welche ersten Schritte müssen sofort eingeleitet werden?
Halten Sie zu allererst den Trennungszeitpunkt genau fest. Das Datum sollte schriftlich fixiert werden. Das ist wichtig für die Bemessung des Trennungsjahres, das für Scheidungsverfahren maßgeblich ist und unstrittig sein muss. Denn erst nach genau einem Jahr Trennungszeit kann der Anwalt den Antrag auf Ehescheidung stellen. Wenn ein Partner nicht in die Scheidung einwilligt, kann sich die Trennungszeit sogar noch verlängern. Die Ehewohnung nimmt trotz Trennung eine Sonderstellung ein. Sie darf von beiden Partnern weiterhin genutzt werden. Eine formale Trennung der Lebensbereiche ist jedoch notwendig. Wenn das nicht einvernehmlich gelingt, kann das Familiengericht die Wohnung auf Antrag aufteilen oder eine Wohnungszuweisung vornehmen.
Eine einverständliche Scheidung vereinfacht den Prozess
Im Trennungsjahr haben Sie die Gelegenheit, sich gemeinsam darüber zu einigen, ob eine einverständliche Scheidung möglich ist. Einverständliche Scheidungen vereinfachen den Prozess in Hinblick auf Zeit und Kosten. Doch nicht jedem Paar gelingt ein solches Unterfangen, denn über wichtige Angelegenheiten muss ein Konsens gefunden werden. Sie müssen sich gemeinsam über Vermögens- und Hausratsauseinandersetzung einigen und sich über den Umgang mit den Kindern verständigen. Bei einer einverständlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer den Partner einen Anwalt beauftragt. Bei einem streitigen Scheidungsverfahren hingegen ist der Aufwand an Zeit und Geld wesentlich größer.
Was gehört dann alles auf eine Scheidungs-Checkliste?
Bei einem streitigen Scheidungsverfahren sollte zunächst eine Aufstellung aller im Haushalt befindlichen Gegenstände aufgelistet werden. Die Auflistung muss so konkret sein, dass fremde Personen sich ein genaues Bild von jedem Gegenstand machen können. So kann gegebenenfalls ein Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung die einzelnen Gegenstände identifizieren. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, ist das Sorgerecht ein außerordentlich wichtiger Punkt. In der Regel wird im Sinne des Kindeswohls ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen. Davon wird nur abgesehen, wenn einer der Partner nachweislich für die Erziehung ungeeignet ist. Weitere Punkte für die Checkliste sind die Planung der Umgangskosten, die Vermögensaufteilung und der Unterhalt sowie der Versorgungsausgleich, der den Ausgleich der während der gemeinsamen Ehe erworbenen Versorgungs- und Rentenanwartschaften betrifft.
Die Kosten einer Scheidung und Prozesskostenhilfe
Grundsätzlich richten sich die Scheidungskosten nach dem Streit- beziehungsweise Verfahrenswert. Als Richtwert werden die Einkommen der Eheleute in den letzten drei Monaten der Ehe veranschlagt. In Bedarfsfällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Aus finanziellen Gründen muss damit keiner von der Scheidung einer unglücklichen Ehe absehen. Die Kooperation der Eltern bei gemeinsamen Kindern ist eine von Familienrecht geforderte Verpflichtung. Scheiden tut weh, wie es so schön heißt, kann aber auch eine Befreiung sein. Je weniger gestritten wird, um so günstiger fallen die Kosten für eine Scheidung aus.