Drogen-Strafrecht – Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittel- & Drogenstrafrecht in Münster
Was fällt unter das Betäubungsmittel-Strafrecht?
Bei Ihrem Rechtsanwalt für Strafverteidigung werden Sie erfahren, wann ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG gegeben ist und welche Tathandlungen in diesem Zusammenhang bestraft werden.
Unter Drogen bzw. Betäubungsmitteln versteht man grundsätzlich alle Substanzen und Stoffe, die zu einer Abhängigkeit führen können oder deren missbräuchliche Nutzung die Gesundheit schädigt bzw. gefährdet. Welche Stoffe und Substanzen das genau sind, ist in der Anlage I bis III des BtMG genau aufgeführt. Was als Droge eingestuft wird, ändert sich regelmäßig, da der „Markt“ stets neue Substanzen hervorbringt. Daher sind auch die Anlagen des BtMG stets Veränderungen und Ergänzungen unterworfen, wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen erklären kann.
Hinsichtlich der unter Strafe gestellten Handlungen des BtMG werden der unerlaubte Anbau, die Herstellung, der Erwerb und der Handel von und mit Betäubungsmitteln aufgeführt. Auch der Besitz, sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen wird unter Strafe gestellt, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht darlegen kann. Weitere Details zu diesem Thema kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht persönlich erläutern.
Welche Medikamente gelten als Betäubungsmittel?
Nicht nur der Besitz, Anbau, die Herstellung und der Erwerb von Drogen werden vom BtMG erfasst, sondern auch der Erwerb, Handel sowie der unrechtmäßige Besitz von bestimmten Medikamenten gelten als ahndungswürdig. Die betreffenden Medikamente werden als verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Medikamente bezeichnet. Diese sind im Anhang III des BtMG zu finden. Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt einfach auf dieses Thema an.
Beispielhaft zu nennen sind:
Was sind die wichtigsten Betäubungsmittel im Drogen-Strafrecht?
Besonders hervorzuheben sind hier:
- Cannabis
- Kokain
- Ecstasy (MDMA)
- Amphetamine/ Metamphetamine
- Heroin
- LSD
Selbstverständlich gibt es noch weitere Arten von Drogen, die unter die Vorschriften des BtMG fallen. Zu diesen kann Ihr Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht und Strafverteidigung Ihnen noch mehr erzählen.
Was genau ist unter dem Besitz von Betäubungsmitteln zu verstehen?
Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung kann Ihnen erläutern, dass die Strafbarkeit des Besitzes von Betäubungsmitteln in § 29 I Nr. 3 BtMG niedergeschrieben ist. Die Tathandlung des § 29 I Nr. 3 BtMG ist, ein im Anhang des BtMG aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen, ohne eine schriftliche Erlaubnis für diesen Besitz zu haben. Zur Bejahung des Tatbestandes muss der Täter nicht nur die Verfügungsmacht über die entsprechenden Drogen haben, sondern auch den Willen, diese Drogen zu besitzen. Lebt man mit einem Kumpel in einer WG zusammen und weiß, dass dieser Kumpel Drogen besitzt, möchte damit aber nichts zu schaffen haben, ist dies nicht nach § 29 I Nr. 3 BtMG strafbar.
Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist übrigens auch nicht strafbar.
Was bedeutet der Besitz einer geringen Menge im Betäubungsmittel-Strafrecht?
In § 29 Abs. 5 BtMG hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, bei dem der Erwerb sowie andere Tatbestandshandlungen des § 29 BtMG dann nicht vom Gericht bestraft werden, wenn lediglich eine geringe Menge an Betäubungsmitteln erworben bzw. sich verschafft wurde. Die Straffreiheit für die genannten Tathandlungen folgt aber nicht automatisch, sondern das Gericht hat lediglich die Möglichkeit eine Straffreiheit zu bestimmen. Dies kann Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt genauer erklären.
Doch natürlich fragt sich zunächst, was unter einer geringen Menge überhaupt zu verstehen ist. Hierzu kann Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster ausführen, dass unter einer geringen Menge gemeinhin der Tagesbedarf eines Konsumenten zu verstehen ist. Es sollten nicht mehr als zwei bis drei Konsumeinheiten sein, damit die geringe Menge noch bejaht werden kann.
Neben der Erwähnung der „geringen Menge“ im § 29 BtMG, kommt dieser Begriff auch im § 31 a BtMG vor, wie Ihr Rechtsanwalt genauer ausführen kann. Anders als im § 29 BtMG entscheidet hier nicht das Gericht über eine Straffreiheit, sondern bereits die Staatsanwaltschaft kann beim Vorliegen einer geringen Menge von der Verfolgung absehen. Mehr Details zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht und Strafverteidigung.
Was bedeutet der Besitz einer nicht geringen Menge im Betäubungsmittel-Strafrecht?
Die Frage danach, ob eine nicht geringe Menge an Betäubungsmittel vorliegt, kann für die später ausgesprochene Höhe der Strafe entscheidend sein. Denn liegt eine nicht geringe Menge vor, führt dies automatisch zu einer höheren Strafe. Die Straftat wird dann als Verbrechen eingestuft, für welche eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist. Sprechen Sie bei einem persönlichen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht ausführlich über dieses Thema.
Welche Strafen drohen beim Besitz von Betäubungsmitteln?
Wie Ihr Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht Ihnen erläutern kann, beträgt der Strafrahmen für den „einfachen“ Besitz von Betäubungsmitteln Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Wird eine nicht geringe Betäubungsmittel gefunden, beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr, kann Ihr Rechtsanwalt Ihnen erklären.
Welche Strafen drohen beim Handel mit Drogen?
Auch zu diesem Thema kann Ihr Rechtsanwalt für Drogen- und Betäubungsmittel-Strafrecht Ihnen zahlreiche Hintergrundinformationen geben. Im Grundtatbestand wird der Drogenhandel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Wurden Sie mit einer nicht geringen Menge an Drogen erwischt, dann erwartet Sie eine Strafe von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe.
Des Weiteren sind für den Handel mit Drogen als Mitglied einer Bande oder für den gewerbsmäßigen Handel mit Drogen Freiheitsstrafen von nicht unter zwei Jahren vorgesehen. Sind Sie mit derartigen Anschuldigungen konfrontiert, sollten Sie umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aufnehmen.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen beim Betäubungsmittel-Strafrecht weiter
Sind Sie mit einem Vorwurf auf dem Gebiet des Betäubungsmittel-Strafrecht konfrontiert, nehmen Sie diesen nicht auf die leichte Schulter. Sprechen Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht und lassen Sie sich über Ihre Handlungsoptionen und die Möglichkeiten Ihrer Verteidigung informieren.
Bereits dann, wenn Sie von der Polizei kontaktiert werden, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Drogen-Strafrecht wenden, der Ihnen während der Vernehmungen zur Seite steht. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei JGG Rechtsanwälte wird Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten und gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie für Ihren Fall entwickeln.