
Körperverletzung, Mord & Totschlag – Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Münster
Was versteht man unter Körperverletzung?
Die „einfache“ Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Als Tathandlung bei der Körperverletzung kommen die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung in Betracht. Schutzgut des § 223 StGB ist die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Die Folgen, die sich bei den Opfern einer Körperverletzung können sehr unterschiedlich sein, wie Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung Ihnen erläutern kann. Sichtbare Verletzungen wie Blutergüsse oder Wunden sind genauso denkbar wie Schlafstörungen oder Angstzustände.
Folgen einer Gesundheitsschädigung, die als Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes definiert ist, können eine Erkrankung oder eine Vergiftung sein.
Wie werden die verschiedenen Körperverletzungsdelikte voneinander unterschieden?
In den Paragrafen 223 bis 231 StGB sind die verschiedenen Körperverletzungsdelikte niedergeschrieben. Neben der „einfachen“ Körperverletzung finden sich dort die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB). Ein persönliches Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafverteidigung eignet sich ideal dafür, Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Tatbeständen näher zu bringen.
So ist beispielsweise der Unterschied zwischen der „einfachen“ Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung die Art der Tatbegehung. Diese Art der Tatbegehung erhöht dann die Gefährlichkeit der Straftat. Beispiele für eine gefährliche Körperverletzung sind die Begehung der Körperverletzung mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug oder gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten zusammen. Mehr dazu von Ihrem Rechtsanwalt.
Auch die schwere Körperverletzung aus § 226 StGB stellt eine strafschärfende Qualifikation zum Grunddelikt dar. Bei diesem Delikt wird der Fokus nicht auf die Art der Tatbegehung gelegt, sondern auf die Folgen, die beim Opfer durch die Körperverletzung entstanden sind. Beispielhaft zu nennen sind hier als Folgen der Körperverletzung die Erblindung, der Verlust eines wichtigen Körperglieds oder eine dauerhafte Entstellung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung?
Fragen, welche ein Rechtsanwalt für Strafverteidigung regelmäßig gestellt bekommt, sind die nach der zu erwartenden Strafe des entsprechenden Delikts. Der Strafrahmen der „einfachen“ Körperverletzung aus § 223 StGB liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
Bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB sieht einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Totschlag und Körperverletzung.
Was versteht man unter Totschlag?
Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutern kann, ist ein Totschlag als die vorsätzliche Tötung eines Menschen definiert, der weder als Mord (§ 211 StGB) noch als Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) eingestuft wird. Zu finden ist der Tatbestand des Totschlags in § 212 StGB. Mehr zum Thema Totschlag erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafverteidigung aus Münster.
Mord & Totschlag – Wie werden sie in strafrechtlicher Hinsicht voneinander unterschieden?
Eine Gemeinsamkeit, die beide Tatbestände aufweisen ist, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen vorliegt. Ein Totschlag, weist allerdings im Gegensatz zum Tatbestand des Mordes keine sogenannten Mordmerkmale auf. Diese Mordmerkmale sind in § 211 StGB abschließend aufgeführt und beschreiben unterschiedliche Tatvarianten der Tötung. Dabei sind diese Tatvarianten in verschiedene Gruppen eingeteilt. Einige beziehen sich auf eine bestimmte Art der Tatbegehung und andere auf bestimmte Tatmotive.
Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung kann Ihnen beispielhaft die vorsätzliche Tötung aus Habgier oder Mordlust oder die grausame bzw. heimtückische Tötung als Mordtatbestände nennen.
Sowohl beim Totschlag als auch beim Mord ist es von großer Bedeutung, dass Sie einen Rechtsanwalt für Strafverteidigung an Ihrer Seite haben.
Welche Strafe droht bei einer Totschlag Verurteilung?
Der Totschlag wird im deutschen Recht mit Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren sanktioniert. Wird allerdings ein besonders schwerer Fall des Totschlag Tatbestandes bejaht, kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese Strafschärfung ist dann einschlägig, wenn die Schuld des Totschlag Täters genauso hoch eingeordnet wird wie die eines Mörders.
Liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, wie Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung Ihnen erläutern kann.
Ist die lebenslängliche Freiheitsstrafe tatsächlich immer lebenslänglich?
Wird der Totschlag in einem besonders schweren Fall bejaht (§ 212 Abs. 2 StGB), dann ist die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe die gesetzlich vorgesehene Folge. Wie Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung und Totschlag Ihnen erläutern kann, bedeutet die lebenslange Freiheitsstrafe, dass diese Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit ausgesprochen wird.
Allerdings sieht das deutsche Grundgesetz vor, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mit einer Strafverbüßung bis zum Ende des Lebens gleichgesetzt werden darf.
Aus diesem Grund, kann jemand, der wegen Totschlag in einem besonders schweren Fall oder wegen Mordes verurteilt wurde, erstmals nach 15 Jahren einen Antrag auf Bewährung stellen. Diesem Antrag muss aber nicht zwangsläufig stattgegeben werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen bei Körperverletzung, Mord & Totschlag weiter
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafverteidigung ist unabdingbar, wenn Sie von den Strafverfolgungsbehörden beschuldigt werden, einen Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben. Gerade im Hinblick auf den Totschlag, der eine hohe Strafandrohung hat, sollten Sie keine einzige Vernehmung ohne einen Rechtsanwalt durchführen. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht wird Sie vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur letzten Gerichtsverhandlung begleiten und steht Ihnen selbstverständlich in der Zeit danach als Ansprechpartner zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Körperverletzung und Totschlag der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.