Raub & Diebstahl – Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung in Münster
Was versteht man unter Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung?
Diebstahl, Raub und Sachbeschädigung sind Delikte, die den sogenannten Eigentumsdelikten zugeordnet werden. Das Schutzgut der Eigentumsdelikte ist das Eigentum als solches bzw. das Eigentum an Sachen. Der wirtschaftliche Wert des Eigentums spielt dabei keine Rolle. Bei den Tatbeständen der Eigentumsdelikte soll das Eigentum vor der unerlaubten Wegnahme, der rechtswidrigen Zueignung oder der Zerstörung geschützt werden. Mehr zum Thema Eigentumsdelikte erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.
Diebstahl und Raub – Wie unterscheiden sich diese Delikte?
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, der hat einen Diebstahl begangen. Der Diebstahl wird im deutschen Strafrecht im § 242 StGB geregelt. Ein Beispiel für solch eine Handlung wäre, dass eine Person einer anderen Person dessen Handy aus der Handtasche nimmt, um es für sich zu behalten. Die Vorschrift des § 242 StGB soll das Eigentum also vor der Wegnahme schützen.
Der Raub ist im § 249 StGB normiert. Auf den ersten Blick haben der Tatbestand des Diebstahls und des Raubes viel Ähnlichkeit. Ähnlich wie beim Diebstahl wird beim Raub eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht der Zueignung weggenommen. Wie Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen erklären kann, wird beim Raub dann zusätzlich im Rahmen des Tatvorgangs Gewalt gegen Leib oder Leben angewandt oder angedroht. Genau bei dieser Tathandlung liegt der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub.
Erweitert man das beim Diebstahl verwendete Beispiel, wird die Person mit der Handtasche vom Täter beim Raub bedroht oder gewaltsam zur Seite geschubst, um an das Handy zu kommen. Bei weiteren Fragen zu diesen beiden Delikten, sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.
Wie sieht das Strafmaß bei Raub und Diebstahl aus?
Auch zu dieser Frage kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht einige Informationen geben. Denn natürlich sind Mandanten vor allem daran interessiert, welche Konsequenzen Ihnen bei einer Verurteilung drohen. Beachten sollten Sie bei dieser Frage allerdings, dass bei der Bemessung des Strafmaßes die unterschiedlichsten Faktoren eine Rolle spielen. Diese sind die konkrete Begehung der Tat, die Motive sowie die Biografie des Täters.
Der Diebstahl gemäß § 242 StGB wird im Grundtatbestand mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Besonders schwere Fälle des Diebstahls, die in § 243 StGB geregelt sind, können mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Im Vergleich dazu, hat der Grundtatbestand des Raubs einen Strafrahmen von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist bei diesem Delikt nicht vorgesehen. Dies ist der Schwere des Raub Delikts geschuldet. Denn im Gegensatz zum Diebstahl, haben Täter und Opfer beim Raub zwangsläufig Kontakt miteinander. Und dieser Kontakt ist von Drohungen oder von Gewalt geprägt. Ein Raub hinterlässt bei den Opfern Spuren. Seien es körperliche oder psychische.
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht und Raub wird Ihnen genaueres zu den Strafrahmen von Raub und Diebstahl erläutern.
In welchen Fällen wird ein Diebstahl verfolgt und in welchen nicht?
Mit dieser Frage können Sie sich ebenfalls an Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Grundsätzlich werden Diebstähle von Amts wegen verfolgt. Das bedeutet, Polizei und Staatsanwaltschaft werden von sich aus tätig, sobald sie Kenntnis von einer etwaigen Straftat haben. Das Gesetz kennt allerdings zwei Ausnahmen zu dieser Regel.
Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen erläutern wird, sind dies der Diebstahl oder die Unterschlagung innerhalb der Familie bzw. einer häuslichen Gemeinschaft sowie der Diebstahl geringwertiger Sachen. Fand der Diebstahl bzw. der Unterschlag innerhalb des familiären Umfelds statt, wird dieser nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.
Wurden nur geringwertige Gegenstände gestohlen, muss für die weitere Strafverfolgung ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Allerdings kann diese Antragstellung entbehrlich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesem Fall wird auch der Diebstahl geringwertiger Sachen verfolgt. Weiteres zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht.
Was versteht man unter Vermögensdelikten?
Der Schutzbereich der Vermögensdelikte erstreckt sich auf das Schutzgut Vermögen, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt sagen wird. Bezugspunkt ist also das Vermögen als Ganzes. Dieses soll vor unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen und Vermögensreduktionen geschützt werden. Beispiele für Vermögensdelikte sind der Betrug, der Computerbetrug, das Erschleichen von Leistungen oder Versicherungsmissbrauch. Eine Erläuterung zu anderen Vermögensdelikten können Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht bekommen.
Wie werden Eigentums- und Vermögensdelikte voneinander unterschieden?
Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte sind nicht immer leicht voneinander zu unterscheiden. Im Unterschied zu den Eigentumsdelikten wird das Schutzgut bei den Vermögensdelikten nicht unmittelbar zerstört oder weggenommen, sondern die vermögensrechtliche Lage des Geschädigten wird verschlechtert. Dies geschieht nach außen hin „freiwillig“ und durch einen „Gebe-Akt“. Eigentumsdelikte hingegen, sind durch einen „Nehme-Akt“ gekennzeichnet.
Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen dies am Beispiel der Abgrenzung von Raub und Betrug deutlich machen. Bei einem Raub wird dem Opfer die Sache weggenommen, während beim Betrug das Opfer dem Täter die Vermögensverschiebung nach außen hin „freiwillig“ ermöglicht. Natürlich wird diese Freiwilligkeit durch eine Täuschung erreicht. Mehr Details zur Unterscheidung von Eigentums- und Vermögensdelikten erfahren Sie bei Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen bei Raub/ Eigentumsdelikten weiter
Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung werden in Deutschland vergleichsweise häufig begangen. Sollten Sie Beschuldigter einer dieser Delikte sein, wenden Sie sich zügig an einen Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nicht nur bundesweit bei Raub, Diebstahl und anderen Eigentums- bzw. Vermögensdelikten vertreten, sondern Sie bereits ab der ersten polizeilichen Vernehmung unterstützen. Ihr Rechtsanwalt kann bereits ab diesem Zeitpunkt eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln und Sie dadurch wohlmöglich vor einer Verurteilung bewahren.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte und profitieren Sie frühzeitig von der Akteneinsicht, die Ihr Rechtsanwalt in Ihrem Namen vornehmen kann.