Rechtsanwalt für Strafrecht in Münster

Strafrecht – Ihr Rechtsanwalt für allgemeines Strafrecht in Münster

Gerade auf dem Gebiet des Strafrechts ist eine kompetente anwaltliche Vertretung von großer Bedeutung. Sei es als Beschuldigter einer Straftat oder als Opfer bzw. als Geschädigter. Denn anders als in anderen Rechtsgebieten, kann es im Strafrecht um die Frage gehen, ob eine Person zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird oder nicht. Je früher in einem Verfahren Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, desto stärker kann dieser Einfluss nehmen und die taktischen Weichen für Ihre Verteidigung stellen. Beauftragen Sie also frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster!

Was beinhaltet das allgemeine Strafrecht?

Eine allgemeingültige Definition oder gesetzliche Kodifizierung des Begriffes „allgemeines Strafrecht“ gibt es zwar nicht, aber unter diesem Begriff werden alle Delikte zusammengefasst, die ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts niedergeschrieben sind. Nebengesetze sind beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz. Als weiteres Kriterium für die Bejahung des Begriffes des allgemeinen Strafrechts wird eine gewisse Häufigkeit der zugehörigen Delikte vorausgesetzt.

Beispiele für typische Delikte des allgemeinen Strafrechts sind unter anderem Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug etc.), Körperverletzungsdelikte (einfache Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung etc.) oder Rohheitsdelikte (Raub, Nötigung, etc.) sowie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.

Welche Tatvorwürfe fallen unter das allgemeine Strafrecht?

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht kann Ihnen in einem persönlichen Gespräch genau erläutern, welche Tatvorwürfe unter das allgemeine Strafrecht fallen. Hier ein erster Überblick.

  • Diebstahl, Einbruchsdiebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Betrug & Betrugsdelikte
  • Untreue, Unterschlagung
  • Körperverletzungsdelikte
  • Erpressung, räuberische Erpressung
  • Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung
  • Hehlerei
  • Brandstiftung
  • Kapitalstrafsachen (Totschlag und Mord)
  • Urkundenfälschung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Werden Sie von Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt, eine dieser Straftaten begangen zu haben, dann sollten Sie sofort Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen, der Sie in dieser Situation unterstützt.

Welche Folgen oder Strafen können Straftaten haben?

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, dann ist dies für die meisten Personen zunächst einmal eine erschreckende und nervenaufreibende Situation. „Was kommt jetzt auf mich zu und muss ich ins Gefängnis“, sind nur einige der Fragen, die den Beschuldigten nun durch den Kopf gehen. Selbst dann, wenn Sie bereits persönliche Erfahrungen mit einem Strafverfahren gemacht haben, möchten Sie natürlich wissen, welche Konsequenzen eine Verurteilung für Sie haben könnte. Diese Fragen kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in einem persönlichen Gespräch ausführlich erläutern.

Grundsätzlich sind im deutschen Strafrecht die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe als sogenannte Hauptstrafen bekannt. Die Dauer der zeitigen Freiheitsstrafe darf nach § 38 Abs. 2 höchstens 15 Jahre betragen. Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten darf nur ausnahmsweise ausgesprochen werden, wenn die Täterpersönlichkeit oder besondere Tatumstände es erfordern.

Die zeitige Freiheitsstrafe kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie maximal zwei Jahre beträgt. Wird der Verurteilte während der Bewährungszeit straffällig, wird die Strafaussetzung widerrufen und die Freiheitsstrafe muss verbüßt werden.

Die schwerste Sanktion des deutschen Strafrechts ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die nur für schwerste Verbrechen, wie für Mord, verhängt wird.

Der Großteil der in Deutschland nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochenen Strafen sind Geldstrafen. Verhängt werden Geldstrafen in Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze soll das Maß der Schuld des Täters widerspiegeln.

Wie Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen zudem erklären kann, gibt es zudem die Rechtsfolge der Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Zudem gibt es neben den Strafen auch noch die sogenannten Maßnahmen im deutschen Strafrecht.

Wie sollten Sie sich als Beschuldigter einer Straftat verhalten?

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Wahrung Ihrer Interessen wahrnimmt. Bereits zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Polizei Sie zu einer Vernehmung lädt, sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht kann Ihre Akte beantragen und anschließend gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Machen Sie in keinem Fall unüberlegte Angaben gegenüber der Polizei, sondern halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt. In diesem Zusammenhang sollten Sie Ihr Schweigerecht kennen und dass Sie sich selbst durch Ihre Aussagen nicht belasten müssen.

Zudem sollten Sie wissen, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Selbst wenn die zuständigen Beamten Ihnen dieses Gefühl vermitteln möchten.

Sprechen Sie zunächst nur mit Ihrem Rechtsanwalt, schildern Sie ihm den zugrunde liegenden Sachverhalt und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Handlungsoptionen beraten.

Warum Sie keine Aussage ohne einen Rechtsanwalt tätigen sollten?

„Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“, diesen Rat sollten besonders Beschuldigte einer Straftat unbedingt beherzigen. Durch Aussagen wie „Sie haben doch nichts zu verschweigen“ oder „Es wird sich positiv auf Sie auswirken“, lassen sich viele Beschuldigte zu einer Aussage hinreißen. Dabei ist es wirklich sehr gefährlich, eine Vernehmung ohne einen Rechtsanwalt zu machen. Denn ohne es zu wissen und wissen zu können, haben Sie eine für Sie sehr ungünstige Aussage getätigt oder sich in Widersprüche verwickelt. Den einmal angerichteten Schaden wieder auszubügeln, ist eine schwierige, wenn nicht gar unmögliche Aufgabe für Ihren Rechtsanwalt.

Lassen Sie sich vor Ihrer Aussage besser von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten und lassen Sie sich von ihm zu Ihrer Befragung begleiten.

Warum gilt es, eine Gerichtsverhandlung möglichst zu vermeiden?

Selbst dann, wenn Sie schlussendlich nicht vom zuständigen Gericht zu einer Strafe verurteilt werden, ist ein Gerichtsverfahren zumeist mit negativen Folgen behaftet. Nicht nur, dass es eine enorme nervliche Anspannung bedeutet, sich vor einem Richter bzw. vor einem Richter und Schöffen verantworten zu müssen, auch familiäre Streitigkeiten oder berufliche Nachteile können die Folge sein.

Daher wird Ihr Rechtsanwalt versuchen, eine Gerichtsverhandlung für Sie zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen weiter

Sie wurden der Begehung einer Straftat beschuldigt oder sind das Opfer einer Straftat geworden? Sie brauchen rechtliche Unterstützung in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren, in welchem Sie als Beschuldigter geführt werden? Dann wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster wird Sie nicht nur umfassend zu Ihren Rechten, Pflichten und Handlungsoptionen im Strafverfahren beraten, sondern Sie auch bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten. In kaum einem Rechtsgebiet ist es so wichtig wie im Strafrecht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Vereinbaren Sie bereits beim Erstkontakt mit den Strafverfolgungsbehörden einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte.