Verkehrsstrafrecht – Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Münster
Was fällt unter das Verkehrsstrafrecht?
Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen erläutern, dass all die strafrechtlichen Vorschriften, welche mit dem Verkehrsrecht, dem Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten oder der Verkehrssicherheit verbunden sind. Im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht gibt es eine ganze Reihe allgemeiner und spezieller Vorschriften, die auch für das Verkehrsstrafrecht relevant sind.
Das Verkehrsstrafrecht gilt als Nebenstrafrecht des allgemeinen Strafrechts und umfasst Delikte wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder das Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG). Andere Delikte des Verkehrsstrafrechts bringt Ihnen Ihr Rechtsanwalt persönlich nahe.
Nehmen Sie Verstöße im Verkehrsstrafrecht nicht auf die leichte Schulter!
Das Verkehrsstrafrecht dient dem Zweck, die Allgemeinheit vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und diejenigen Personen zu sanktionieren, die andere im Straßenverkehr einer Gefahr aussetzen. Wie Ihr Rechtsanwalt für Strafverteidigung Ihnen mitteilen wird, nehmen die Strafverfolgungsbehörden die Delikte des Verkehrsstrafrechts durchaus sehr ernst und scheuen sich auch nicht davor, empfindliche Strafen für bestimmte Verkehrsstraftaten zu fordern. Beispielhaft zu nennen sind hier die sogenannten „Raser“- Urteile.
Nehmen Sie Beschuldigungen im Verkehrsstrafrecht nicht auf die leichte Schulter, sondern engagieren Sie bereits beim ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafverteidigung, der Sie bei Vernehmungen oder Zeugenaussagen begleitet. Denn schon einige unbedachte Aussagen zum Tathergang, können später ernste Konsequenzen für Sie haben. Sprechen Sie daher in jedem Fall zunächst mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht der Kanzlei JGG Rechtsanwälte aus Münster.
Alkohol am Steuer – Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?
Viele Menschen setzen sich leider auch nach paar Gläsern Bier oder Wein ans Steuer und sind dann im Falle einer Polizeikontrolle sehr überrascht, wenn sie die zulässige Promillegrenze überschreiten. Selbstverständlich kommt dann schnell die Frage auf, welche Folgen solch eine Überschreitung der Promillegrenze nach sich zieht.
Sind Sie ein Fahranfänger oder unter 21 Jahren und wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, dann können Sie mit einer Geldbuße von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg sowie der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Denn für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht.
Andere Autofahrer orientieren sich in der Regel an der 0,5 Promille Grenze. Doch auch wer mit 0,3 bis 0,5 Promille Auto fährt, alkoholbedingte Fahrfehler macht oder typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann eine Strafbarkeit nach § 316 StGB oder nach § 315 c StGB erfüllen und sich eines Entzugs der Fahrerlaubnis gegenübersehen.
Wer mit einer Alkoholkonzentration von über 0,5 Promille erwischt wurde, gegen den kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen erläutern wird, warten außerdem 2 Punkte auf Sie.
Sollten Sie jedoch außerdem alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder den Straßenverkehr konkret gefährden, fallen die Konsequenzen weitaus härter aus, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt darlegen kann.
Gleiches gilt für den Fall, dass bei Ihnen ein Promillewert über 1,1 festgestellt wurde. Wie Ihr Rechtsanwalt Ihnen erläutern kann, ist in diesem Fall ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie der Ausspruch einer Sperrfrist möglich. Auch Geldstrafen, die sich in der Höhe eines Nettomonatsgehalts bewegen können, sind denkbar. Hinzu kommen 3 Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU, also einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
Einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht sollten Sie in jedem Fall dann beauftragen, wenn bei Ihnen ein Promillewert über 1,6 festgestellt wurde. Denn in diesem Fall können neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen drohen.
THC/ Cannabis am Steuer – Welche Folgen hat das?
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kann Ihnen auch diese Frage beantworten. Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, gegen den kann ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach § 316 StGB eingeleitet werden. Eine Verurteilung wegen dieses Vergehens kann eine Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie den Entzug der Fahrerlaubnis als Konsequenz haben.
Eine einmalige Autofahrt unter THC Einfluss muss aber nach neuerer Rechtsprechung nicht zwangsläufig den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Möglicherweise kann in solch einem Fall ein Gutachten klären, ob eine zukünftige Fahrtauglichkeit gegeben ist.
Welche Strafe droht bei Verkehrsunfall mit Fahrerflucht/ Unfallflucht?
Wie Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht Ihnen darlegen kann, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im § 142 StGB normiert. Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe. Verwirklicht wird der Tatbestand dann, wenn jemand bei einem Unfall im Straßenverkehr einen Schaden an fremden Sachen verursacht und sich als Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor dem anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder zumindest zu diesem Zweck eine angemessene Zeit gewartet hat.
Gerade bei der Unfallflucht gibt es eine große Bandbreite an denkbaren Szenarien und Verteidigungsstrategien, die Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht mit Ihnen besprechen kann. In jedem Fall sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn sie sich überstürzt und voller Panik vom Unfallort entfernt haben. Gerade in den ersten 24 Stunden nach dem Unfall kann Ihr Rechtsanwalt noch Schadensbegrenzung für Sie betreiben.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen beim Verkehrsstrafrecht weiter
Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet die unterschiedlichsten Tatbestände, die von einer einfachen Ordnungswidrigkeit bis zu schwerwiegenden Vergehen reichen.
Unabhängig davon, welches Delikt aus dem Verkehrsstrafrecht Ihnen vorgeworfen wird, kontaktieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Strafverteidigung der Kanzlei JGG Rechtsanwälte. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nicht nur bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten, sondern sich auch für Sie mit den Ordnungsbehörden oder der Versicherung auseinandersetzen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und schildern Sie ihm Ihr Anliegen.